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Letzte MPK vor Weihnachten


Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt es, dass die in Niedersachsen bereits Mitte Dezember beschlossene Weihnachts- und Neujahrsruhe nun im Wesentlichen von der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung für ganz Deutschland beschlossen wurde.

„Den einzigen Punkt“, so Weil, „in dem der MPK-Beschluss weiter geht als die bisherige niedersächsische Regelung, werden wir zeitnah in unsere Corona-Verordnung aufnehmen: Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 sollen auch in Niedersachsen private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen im Innenbereich nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt sein. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden hiervon ausgenommen. In diesem Zusammenhang wird dann auch über eine zeitliche Ausweitung der Weihnachts- und Neujahrsruhe über den 2. Januar 2022 hinaus entschieden werden.“

Weil: „Wir befinden uns in Niedersachsen im Hinblick auf die Zahl der Neuinfizierten bundesweit zwar an vorletzter Stelle, aber auch wir müssen bei zunehmender Verbreitung der Omikron-Variante mit einem baldigen deutlichen Anstieg der Fallzahlen rechnen. Während der Anteil der Menschen, die sich haben ‚boostern‘ lassen, in Niedersachsen stetig wächst, steigt die Zahl der neuen Erstimpfungen leider nicht vergleichbar an. Die Gefahr, sich mit Omikron zu infizieren, aber ist insbesondere für ungeimpfte Personen sehr hoch und auch für Genesene und Geimpfte ohne Auffrischimpfung noch hoch.

Insofern bitte ich alle noch nicht geimpften und noch nicht geboosterten Niedersächsinnen und Niedersachsen sehr herzlich, sich schnell zum Impfen anzumelden oder sich zu einem Spontan-Impfangebot zu begeben. In Niedersachsen wird weiter mit großem Engagement geimpft werden. Auch während der Feiertage und zwischen den Tagen wird es vielerorts Impfangebote geben. Allen daran Beteiligten danke ich von Herzen für ihren außergewöhnlichen Einsatz.

Wir können nicht sorgenfrei in die Weihnachtstage gehen, aber wir sehen uns in Niedersachsen unter den gegebenen Bedingungen gut vorbereitet. Wir sind schon seit einer Weile vorsichtig und es zeigt sich, dass das richtig gewesen ist.

Und wenn Sie mir eine letzte Bemerkung gestatten: Es passt auch ins Bild, dass das OVG Lüneburg heute erklärt hat, dass die Weihnachtsruhe rechtskonform ist. Daran hatten wir keinen Zweifel - aber trotzdem ist es gut, das auch aus Lüneburg nochmal bestätigt zu bekommen.“

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.12.2021
zuletzt aktualisiert am:
22.12.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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