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Nitrat- und Phosphat-Kulisse ausgewiesen

Hannover. Die Gebietskulissen der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete in Niedersachsen liegen vor. Das Kabinett stimmte am heutigen (Dienstag) der Freigabe des Entwurfs der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) zur Verbandsbeteiligung zu.


Mit Hilfe der Länderverordnung sollen die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft verringert und damit die Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreicht werden. Außerdem soll weiteren Verfahren der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung der EG-Nitratrichtlinie wirksam entgegengewirkt werden.


Die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin, Barbara Otte-Kinast zeigte sich zufrieden: „Wir haben intensiv daran gearbeitet, die Vorgaben des Bundes und der EU zu erfüllen. Niedersachsen hat hier seine besondere Verantwortung wahrgenommen, um den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten.“


Umweltminister Olaf Lies erklärte: „Wir haben nitratsensible und phosphatsensible Gebiete ausgewiesen, in denen aufgrund der aktuellen Belastung ein hoher Handlungsbedarf besteht. Dafür waren umfangreiche wasserwirtschaftliche Auswertungen erforderlich.“


Die Gebietskulisse Grundwasser („Nitrat-Kulisse“) umfasst rund 39 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche – also rund eine Millionen Hektar. Von den insgesamt 37 Landkreisen und acht kreisfreien Städten in Niedersachsen sind NICHT von der Ausweisung der nitratsensiblen Gebiete betroffen: Emden, Wilhelmshaven, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Northeim, Göttingen und Goslar. Die Bewertung der Grundwasserkörper erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren.


Die Gebietskulisse Oberflächengewässer („Phosphat-Kulisse“) umfasst etwa ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das entspricht etwa 35.000 Hektar. Folgende Landkreise haben Flächenanteile in der „Phosphat-Kulisse“: Ammerland, Osnabrück, Diepholz, Cuxhaven, Region Hannover, Nienburg (Weser), Schaumburg und Göttingen. Betroffen sind die Einzugsgebiete folgender Wasserflächen: Steinhuder Meer, Dümmer, Zwischenahner Meer, Bederkesaer See, Dahlemer/Halemer See, Flögelner See, Balksee und Seeburger See.


Zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers werden in den ausgewiesenen Gebieten bestimmte Auflagen für die Bewirtschaftung verhängt.

Dazu gehören in den nitratsensiblen Gebieten:

  • Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser gestalten zu können.

  • Das Einarbeiten von Wirtschaftsdünger und Gärresten innerhalb von einer Stunde (anstatt früher vier Stunden).

  • Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste auf sieben anstatt sechs Monate.


In den phosphatsensiblen Gebieten sind vorgesehen:

  • Verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser zu gestalten.

  • Erhöhung der Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste auf sieben anstatt sechs Monate.

  • Auf hoch und sehr hoch versorgten Böden ist nur eine reduzierte P-Düngung möglich, um eine P-Abreicherung im Boden zu erzielen.


Zwei Maßnahmen sind mit Übergangsfristen versehen, um eine Anpassung auf den Betrieben zu ermöglichen: Die erhöhten Anforderungen an den Lagerraum gelten ab Juli 2021; die Regelungen zur reduzierten P-Düngung gelten in gestaffelter Form ab Januar 2021.


Wer prüft die Auflagen?

Die in der Verordnungen geregelten Vorschriften werden von den Prüfdiensten der Düngebehörde (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) im Rahmen der Fachrechtskontrolle geprüft. Ordnungswidrigkeiten werden geahndet.


Über den Link https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ können die Gebietskulissen eingesehen werden. Zusätzlich wird unten links auf der Seite das graue Infofeld „Informationen zur NDüngGewNPVO“ eingerichtet.


Wie geht es weiter?

Die Verbände haben nun drei Wochen Zeit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.

Nach jetzigem Zeitplan ist geplant, die Verordnung Mitte November dem Kabinett zur Verabschiedung vorzulegen.


Die Verordnung zu §13 Absatz 6 DüV – die sogenannte Meldepflicht für die Ermittlung des Düngebedarfs und des Nährstoffvergleichs – soll voraussichtlich am 17. September 2019 verabschiedet werden. Geplant ist die Einführung elektronischer Nährstoffmeldungen im gesamten Land über eine zentrale Datenbank namens ENNI (Elektronisches Nährstoffmanagement Niedersachsen).Von der Meldepflicht werden rund 30.000 Betriebe in Niedersachsen betroffen sein.


Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr festgestellt, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen zum Schutz des Grundwassers im Rahmen der Nitratrichtlinie verstoßen hat. Die Europäische Kommission hatte im Juli 2019 gegen Deutschland wegen des andauernden Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie ein Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 260 des Vertrags von Lissabon übermittelt. Sie mahnt Deutschland erneut, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2018 umzusetzen. Geschieht dies nicht, können Strafzahlungen verhängt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.09.2019
zuletzt aktualisiert am:
11.09.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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