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Organisationsanpassung im Niedersächsischen Finanzministerium – Bildung einer Abteilung für Verwaltung und Dienstrecht

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Umbildung der Referatsgruppe Verwaltung und Dienstrecht (VD) des Niedersächsischen Finanzministeriums in eine Abteilung beschlossen. Die Organisationseinheit erfüllt aufgrund ihrer Größe sowie nach Bedeutung und Tragweite der dort wahrgenommenen Aufgaben dafür die Anforderungen.

Zu den Aufgabengebieten der bisherigen Referatsgruppe VD gehören insbesondere das finanzielle öffentliche Dienstrecht sowie Arbeits- und Tarifrecht, was unmittelbare Auswirkungen auf alle niedersächsischen Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger hat. Seit Einrichtung der Referatsgruppe im Jahr 2013 sind die inhaltlichen Anforderungen genau wie die finanziellen Auswirkungen der dort zu treffenden Entscheidungen stetig gestiegen. Auch die konzeptionellen und strategischen Aufgaben haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Digitalisierung und Arbeitsschutz. In den Finanzministerien aller übrigen Länder bestehen Dienstrechtsabteilungen.

Die Aufgaben der Referatsgruppe VD werden von rund 70 Vollzeiteinheiten in fünf Referaten wahrgenommen. Eine personelle Aufstockung ist nicht vorgesehen. Für die künftige Abteilungsleitung wurde im Haushaltsplanentwurf 2024 die Hebung einer Stelle von B 3 auf B 6 und für die ständige Vertretung der Abteilungsleitung die Hebung einer Stelle von B 2 auf B 3 aufgenommen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.09.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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