Pflegekammer-Gesetz: Landesregierung startet Verbandsbeteiligung
Im Rahmen der Initiative „Gute Pflege, gute Jobs – Niedersachsen macht sich stark für gute Pflege“ will die Landesregierung die Bedingungen in der Pflege auf vielfältige Art und Weise verbessern. Dabei gehe es sowohl um die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen als auch der Pflegekräfte, denn beides bedinge einander, sagte die Gesundheitsministerin am Rande der Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag. Das Kabinett hat in diesem Zusammenhang den Entwurf des Pflegekammer-Gesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Mit der Pflegekammer erhalte die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen eine gemeinsame, starke Stimme, erklärte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Mehr als 70.000 Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege erhielten künftig die Bedeutung und Anerkennung, die ihnen zustehe. Die Gesellschaft soll sich stärker der Tatsache bewusst werden, dass gute Pflege ihren Preis hat.
Aufgabe der Pflegekammer soll die Vertretung der Interessen der Pflegekräfte in der Öffentlichkeit, in Gremien und bei Gesetzgebungsvorhaben sein. Darüber hinaus soll die Kammer die Mitglieder beraten, bei Streitigkeiten vermitteln, Berufsurkunden ausstellen sowie Weiterbildung und Qualitätssicherung organisieren. Tarifverhandlungen über die Löhne und Gehälter in der Pflegebranche bleiben indes weiterhin die Angelegenheit der Tarifvertragspartner, also der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
Zwar gebe es auch kritische Stimmen zu einer Pflegekammer-Gründung, sagte Cornelia Rundt. Sie freue sich aber grundsätzlich über eine breite Unterstützer-Allianz in Verbänden und Gremien, zu denen die pflegerischen Berufsverbände ebenso zählen wie Mitarbeitervertretungen, Betriebsräte, gewerkschaftliche Betriebsgruppen, der Landesfrauenrat und Landesseniorenrat. Sie alle begrüßen die Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen.
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erstellt am:
07.07.2015
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