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Staatsvertrag mit Hamburg – Kabinett beschließt Unterrichtung des Landtages


Die Unterrichtung des Landtages über den beabsichtigten Staatsvertrag Niedersachsens mit der Freien und Hansestadt Hamburg im Bereich der Förderung durch den „Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft“ (EGFL) und den „Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“ hat das Kabinett heute beschlossen.

Ziel des Staatsvertrages ist es, die Freie und Hansestadt Hamburg ab dem 1. Februar 2022 in die gemeinsame Zahlstelle Niedersachsen/Bremen zunächst für den Bereich der Direktzahlungen und ab 2023 dann auch für Förderungen im Bereich des ELER aufzunehmen. Damit soll das Land Niedersachsen, wie bislang bereits für die Freie Hansestadt Bremen, auch für die Freie und Hansestadt Hamburg die Verwaltung der EU-Förderung mit den beiden Fonds EGFL und ELER übernehmen. Nach der Unterrichtung des Landtages soll in einer zweiten Kabinettsbefassung die Einbringung in den Landtag beschlossen werden.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.10.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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