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Soziale Innovation in Niedersachsen – neue Ideen für ein besseres Miteinander

Mit dem Programm „Soziale Innovation“ unterstützt die Landesregierung Niedersachsen Projekte, die aufgrund ihres sozial-innovativen Charakters dazu dienen, neue und verbesserte Lösungen für soziale Herausforderungen und dem Decken lokaler sowie regionaler Bedarfe zu entwickeln, sie zu erproben und umzusetzen. Ziel ist es, überall in Niedersachsen gute Lebensbedingungen zu schaffen – unabhängig vom Wohnort. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+). In der aktuellen Förderperiode stehen dafür insgesamt 20,2 Millionen Euro zur Verfügung.


Zwei Förderschwerpunkte: Arbeitswelt und soziale Daseinsvorsorge

Arbeitswelt im Wandel: Unternehmen und Beschäftigte werden dabei unterstützt, sich an die Veränderungen in der Arbeitswelt anzupassen, insbesondere durch Gestaltung der digitalen, ökologischen und gesellschaftlichen Transformation oder durch strukturelle Veränderungen der Arbeit- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines inklusiven, diversen, gesundheitsfördernden und attraktiven Arbeitsumfeldes. Themen sind zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, flexible Arbeitsmodelle, Digitalisierung und neue Führungsstrategien. Ebenso werden Ansätze gefördert, die die Bedingungen für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz verbessern.

Soziale Daseinsvorsorge: Der Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen soll verbessert und ausgeweitet werden, um die Daseinsvorsorge zu sichern, insbesondere

  • durch Ansätze zur Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen, vor allem für Kinder und Jugendliche, Migrantinnen und Migranten, ältere und alte Menschen, sozial Benachteiligte sowie Menschen mit Behinderung,
  • durch fach- und/oder sektorenübergreifende Ansätze oder Kooperationen von Institutionen und Stakeholdern, z. B. Anbietern sozialer Dienstleistungen mit Forschungseinrichtungen oder Betroffenen und Nutzerinnen und Nutzern. Gefördert werden zum Beispiel neue Beratungsangebote, digitale Lösungen wie Übersetzungs-Apps oder telemedizinische Ansätze und innovative Formen der Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und professionellen Diensten.

Der landesweite Erfahrungsaustausch und die Vernetzung zwischen den Projektträgern sind zentrale Bestandteile des Programms. Veranstaltungen und digitale Plattformen fördern die Weiterentwicklung und Verbreitung innovativer Ansätze.

Einzelheiten zur Förderung, Informationen zu den Fördergegenständen, Antragsberechtigten und Projekten finden Sie in unserem Förderkompass.


Stellen für Soziale Innovation: Katalysator und Vermittler

Das Förderprogramm „Soziale Innovation“ hat einen experimentellen Charakter und richtet sich gerade auch an Projektträger mit wenig oder ohne Erfahrung beim Beantragen von Fördermitteln. Darum werden aus der Richtlinie neben den Projekten landesweit drei Stellen für Soziale Innovation gefördert. Sie unterstützen Trägerinnen und Träger, Einrichtungen und Initiativen dabei, Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen:

  • Stelle für Soziale Innovation der Unternehmerverbände Niedersachsen e. V., c/o Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.V.
    Schwerpunkt Arbeitswelt im Wandel
    Wiebke Krohn, Tel. 04131 87212-17, Mail: wkrohn@av-lueneburg.de
    „Die Richtlinie Soziale Innovation ist sehr breit angelegt, sodass Platz für viele unterschiedliche Experimentierprojekte ist – von innovativen Ansätzen in der Pflege, über neue Führungsmethoden bis hin zu Digitalisierungsprojekten in der Kulturlandschaft und neuen Formen der Nahversorgung mit Lebensmitteln. Ich unterstütze Sie gerne bei der Entwicklung innovativer Projektansätze.“

  • Stelle für Soziale Innovation des DGB Niedersachsen
    Schwerpunkt Arbeitswelt im Wandel
    Dr. Simon Rettenmaier, Tel. 0511 12601-63, Mail: simon.rettenmaier@dgb.de
    „Digitalisierung, Konkurrenzfähigkeit und gute Arbeit in unseren Betrieben sind die Zukunftsthemen, um die niedersächsische Wirtschaft zu stärken. Dafür haben wir jetzt schon gute Instrumente, die es ermöglichen, mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds den Wandel zu gestalten.“

  • Stelle für Soziale Innovation der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. (LAG FW)
    Schwerpunkt Daseinsvorsorge
    Imke Schmieta, Tel. 0511-856 24 7500, Mail: schmieta@lag-fw-nds.de
    „Das Förderprogramm Soziale Innovation ist für den Bereich der Daseinsvorsorge interessant, denn es eröffnet Räume für neue Ideen und die Erprobung neuer Ansätze, die die Situation in der sozialen Arbeit und im Gesundheitsbereich mit dem Blick auf Morgen voranbringen. Dabei hat sich der Austausch mit anderen Akteuren bewährt, die verschiedene Perspektiven und Erfahrungen einbringen, um Lösungen weiterzuentwickeln. Wir als Stelle Soziale Innovation können auf die breite Struktur der Wohlfahrtsverbände zurückgreifen mit ihrem Know-how und ihrer Erfahrung, von dem Sie als Antragsteller*in profitieren können. Wir beraten und begleiten Sie gern bei der Entwicklung von der Idee bis zur Umsetzung Ihres Projektes.“


Wer kann mitmachen?

Zuwendungsempfangende können juristische Personen sowie natürliche Personen sein, soweit es sich um Einzelunternehmen oder Personengesellschafen handelt.


Wie funktioniert die Förderung?

Für die aktuelle Förderperiode stehen 20,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) zur Verfügung. Die NBank veröffentlicht jeden Förderaufruf mit den einzuhaltenden Terminen auf ihrer Internetseite. In einem zweistufigen Verfahren sind zunächst Projektideen bei der NBank einzureichen. Nachdem der Antrag geprüft wurde und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Antragstellenden einen Zuwendungsbescheid. Erst dann darf mit der Umsetzung des Projekts werden.


Was wurde schon erreicht?

Seit 2015 wurden in einer ersten Förderperiode über 50 Projekte mit mehr als 12 Millionen Euro gefördert – von neuen Beratungsangeboten über digitale Lösungen bis zu innovativen Treffpunkten. In der aktuellen Förderperiode wurden in drei Förderrunden bereits 25 Projekte mit rund 13,5 Millionen Euro unterstützt. Der nächste Antragsstichtag ist der 6. März 2026. Für den vierten Aufruf wurde der thematische Schwerpunkt „KI und Robotik. Dynamo für Soziale Innovation zur Arbeitswelt im Wandel und Daseinsvorsorge“ festgelegt.

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