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STARK-Förderprogramm und Strukturhilfen Wilhelmshaven

Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kohleverstromung spätestens bis 2038 zu beenden. Dieser Schritt stellt einen wesentlichen Beitrag auf dem Weg Deutschlands zur angestrebten Klimaneutralität bis 2045 dar. Zugleich fördert sie mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) den notwendigen Strukturwandel durch gezielte Strukturhilfen.


Mit dem Ende der Energiegewinnung aus Kohle steht auch Wilhelmshaven – wie alle anderen Kohlestandorte in Deutschland – vor der Aufgabe, einen nachhaltigen Strukturwandel zu gestalten. Dabei greifen die Strukturhilfen des Bundes unterstützend ein, um neue Beschäftigungs- und Wertschöpfungsmöglichkeiten zu schaffen. Nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen erhalten Wilhelmshaven sowie die angrenzenden Gemeinden des Landkreises Friesland hierfür bis 2038 Fördermittel des Bundes in Höhe von bis zu 157 Millionen Euro.


Die Niedersächsische Staatskanzlei steuert und begleitet den Strukturwandel in Wilhelmshaven. Gemeinsam mit der Stadt Wilhelmshaven, dem Landkreis Friesland und dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems werden dabei Projekte entwickelt und umgesetzt und ein begleitender partizipativer Dialogprozess geführt.


Förderrichtlinie „Strukturhilfen Wilhelmshaven“

Um die wirtschaftliche Infrastruktur und die Region insgesamt zu stärken hat das Land Niedersachsen die Förderrichtlinie „Strukturhilfen Wilhelmshaven“ für investive Vorhaben aufgelegt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. Das Amt ist hier als Antrags- und Bewilligungsbehörde zuständig.


STARK-Förderprogramm

Das Förderprogramm des Bundes „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)“ flankiert die Landesförderrichtline. Der Bund verfolgt damit das Ziel, den Menschen und Regionen auch nach dem Ausstieg aus der Kohleverstromung verlässliche Zukunftsperspektiven zu eröffnen und ihr Engagement im Transformationsprozess gezielt zu stärken. Im Mittelpunkt stehen dabei Projektförderungen zum Aufbau von Netzwerken und Kompetenzzentren, zur Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers sowie zur strategischen Weiterentwicklung der jeweiligen Region.

Für die STARK-Richtlinie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die zuständige Bewilligungsbehörde.


Personen und Einrichtungen, die sich für eine Förderung über die Landesrichtlinie „Strukturhilfen Wilhelmshaven“ oder die STARK-Richtlinie des Bundes informieren möchten, können sich mit dem Regionalmanagement Wilhelmshaven in Verbindung zu setzen.


Zur Bundesförderrichtlinie „STARK“ gehört jetzt auch die Förderkategorie „Transformationstechnologien“. Damit werden künftig auch Projekte unterstützt, die den Ausbau und die Produktion von Schlüsseltechnologien wie Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren sowie Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 zum Ziel haben.

Hinweis: Die Antragsfrist für Anträge auf die neue Förderkategorie 12 ist bereits abgelaufen. Für alle weiteren Förderkategorien der STARK-Richtlinie können weiterhin Anträge eingereicht werden.

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