Zukunftsräume Niedersachsen – Förderung für zentrale Orte in ländlichen Räumen
Mit dem Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ stärkt die Landesregierung seit 2019 gezielt Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Regionen. Ziel ist es, diese Orte als attraktive Lebensmittelpunkte zu erhalten und ihre wichtige Versorgungsfunktion für das Umland weiter auszubauen.
Diese Förderung wird in diesem und in den nächsten Jahren fortgeführt, allerdings unter neuen vereinfachten Rahmenbedingungen:
Die Staatskanzlei nutzt die im November 2025 mit dem „Niedersächsischen Kommunalfördergesetz (NKomFöG)“ geschaffenen Möglichkeiten für eine moderne, bürokratiearme Förderpraxis und überführt die bisherige Richtlinie in eine Verordnung nach § 8 NKomFöG. Dies bringt wesentliche Erleichterungen sowohl für Antragstellende als auch für die zuständigen Stellen für die Bewilligung.
Die neue „Niedersächsische Förderverordnung Zukunftsräume“ finden Sie hier.Der nächste Antragsstichtag ist der 31.08.2026.
Wer kann einen Antrag stellen?
Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Zudem ist mit Einführung der Verordnung der Kreis der kommunalen Fördermittelempfänger erweitert worden. So sind jetzt z. B. auch kommunale Anstalten oder mehrheitlich in kommunaler Hand befindliche Gesellschaften antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
- Projekte zur Stärkung der Ankerfunktion: Investive und nicht-investive Vorhaben, die die zentrale Rolle des Ortes für das Umland stärken.
- Personalkosten: Förderung von Personalressourcen für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und / oder Zentrenförderung)
- Beratung: Kommunen können bis zu sechs Beratungstage pro Jahr beantragen, um förderfähige Projekte zu entwickeln.
Erfolge und Vernetzung
Seit dem Start des Programms im Jahr 2019 wurden landesweit über 170 Vorhaben aus 86 Kommunen mit einem Gesamtvolumen von rund 33 Millionen Euro gefördert. Vernetzung und Austausch sind zentrale Bestandteile des Programms: Bei landesweiten und regionalen Netzwerkkonferenzen diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Landesverwaltung und Ämtern für regionale Landesentwicklung innovative Lösungsansätze und teilen Erfahrungen aus der Praxis. Eine digitale Vernetzungsplattform bietet gute Projektbeispiele und informiert über Veranstaltungen.Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen zu Antragstellung, Beratung oder Projektideen wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung. Zusätzlich haben wir für Sie eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen bereitgestellt.
Auf den Seiten der Ämter für regionale Landesentwicklung finden Sie auch den Zugang zum Online-Antragsportal. Um die digitale Antragstellung nutzen zu können, ist zur Authentifizierung Ihrer Daten eine vorherige Registrierung über ELSTER – Mein Unternehmenskonto (MUK) erforderlich.
Amt für regionale Landesentwicklung BraunschweigAmt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
