Zukunftsräume Niedersachsen – Förderung für zentrale Orte in ländlichen Räumen
Was bewirkt das Programm für die Menschen vor Ort?
Die Landesregierung fördert Projekte, die das Leben in zentralen Orten direkt verbessern: Sie schafft neue Treffpunkte, baut die medizinische Versorgung aus, erweitert Einkaufsmöglichkeiten und unterstützt kulturelle Angebote. So bleibt das Leben im ländlichen Raum attraktiv – für Familien sowie für ältere und junge Menschen gleichermaßen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Seit September 2025 können auch Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Anträge stellen. Damit profitieren künftig noch mehr Orte von den Fördermöglichkeiten und dem Erfahrungsaustausch im Programm.
Was wird gefördert?
- Projekte zur Stärkung der Ankerfunktion: Investive und nicht-investive Vorhaben, die die zentrale Rolle des Ortes für das Umland stärken.
- Beratung: Kommunen können bis zu sechs Beratungstage pro Jahr beantragen, um förderfähige Projekte zu entwickeln.
- Personalkosten: Förderung für Personal, das die Innenstadt- und Zentrenprojekte koordiniert und umsetzt. Die Förderquote beträgt 60 Prozent, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 Prozent. Die maximale Fördersumme liegt bei 300.000 Euro, die Laufzeit bei drei Jahren.
Erfolge und Vernetzung
Seit dem Start des Programms im Jahr 2019 wurden landesweit über 170 Vorhaben aus 86 Kommunen mit einem Gesamtvolumen von rund 33 Millionen Euro gefördert. Vernetzung und Austausch sind zentrale Bestandteile des Programms: Bei landesweiten und regionalen Netzwerkkonferenzen diskutieren Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Landesverwaltung und Ämtern für regionale Landesentwicklung innovative Lösungsansätze und teilen Erfahrungen aus der Praxis. Eine digitale Plattform bietet gute Projektbeispiele und informiert über Veranstaltungen.
Wie läuft die Antragstellung?
Der nächste Antragsstichtag ist für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen. Über das konkrete Datum wird hier und auf den Seiten der Ämter für regionale Landesentwicklung rechtzeitig informiert.
Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen zu Antragstellung, Beratung oder Projektideen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung:

