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Artenvielfalt, Bäche, Flüsse, Auen und Grundwasser besser schützen – Landesregierung novelliert Naturschutz- und Wassergesetz

Am (heutigen) Dienstag hat die niedersächsische Landesregierung die Entwürfe einer Natur­schutzrechts- und einer Wasserrechtsnovelle zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit den Gesetzesneuregelungen sollen die so genannten Systemdienstleistungen der Natur ge­schützt und für nachfolgende Generationen bewahrt werden. Saubere Luft, klares Wasser und fruchtbare Böden seien für die Menschen von unschätzbarem Wert, sagte Umweltminis­ter Stefan Wenzel: „Die blau-grüne Infrastruktur der Natur bildet die Grundlage allen mensch­lichen, tierischen und pflanzlichen Lebens."

Für den Naturschutz ergeben sich durch die Fortentwicklung der Bestimmungen im Nieder­sächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) neue Im­pulse. Dabei geht es um die Stärkung der Eingriffsregelung und die Ausweitung des Bio­topschutzes beim Grünlandschutz, sowie die Verpflichtung für die kommunalen Naturschutz­behörden, wieder Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege zu bestellen.

Der zweite Schwerpunkt des Artikelgesetzes betrifft die Großschutzgebiete. Durch Aktuali­sierungen der Gesetze für die Nationalparke Harz und Nieder­sächsisches Wattenmeer sowie das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue wer­den die Änderungen des Ausfüh­rungsgesetzes berücksichtigt. Zudem wird das Kartenwerk des Gesetzes über den National­park Wattenmeer an die seit 2001 ein­getretenen natürlichen, deichbaulichen und kartografi­schen Veränderungen technisch ange­passt.

Der Schwerpunkt der Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes liegt auf Änderungen der Regelungen zur Reinhaltung und Entwicklung der Gewässer. So sollen die Rahmenbe­dingungen für eine eigendynamische Entwicklung der Gewässer verbessert und auch an kleineren Gewässern künftig die Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. Die Anfor­derungen an die Gewässerunterhaltung sollen künftig stärker ökologisch ausgerichtet wer­den. Dies sei ein Beitrag zu der europarechtlichen Verpflichtung, spätestens bis 2027 an al­len Gewässern einen guten ökologischen Zustand zu erreichen, sagte der Umweltminister. Außerdem soll der Grundwasserschutz verbessert werden. Schließlich werden das Nieder­sächsische Wassergesetz sowie weitere Gesetze und Verordnungen an Änderungen im Bundesrecht angepasst.

Der Entwurf der niedersächsischen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt großen Handlungsbedarf bei der Artenvielfalt und bei der Wasserqualität auf. Im Vergleich zu 1990 sind die Bestände von 47 Indikatorarten um ein Drittel eingebrochen. Dazu gehören Feldlerchen, Kiebitz, Ufer­schnepfe, Rauch- und Mehlschwalben. „Tiere, die früher jedes Kind kannte, sind selten ge­worden“, mahnte der Umweltminister. Zum Teil sei schon vom „stummen Frühling“ die Rede“. Auch der allergrößte Teil der Bäche, Flüsse und Auen sei weit von einem guten öko­logischen Zustand entfernt. Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat und anderen Schad­stoffen müsse dringend reduziert werden, um die Trinkwasserressourcen langfristig zu schüt­zen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.11.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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