Bundesrat befasst sich mit TTIP – Niedersachsen und weitere Länder wollen Transparenz und gesellschaftliche Beteiligung beim Freihandelsabkommen
Der Bundesrat wird sich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am (kommenden) Freitag (11. Juli 2014) erneut mit dem Transatlantischen Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership/TTIP) beschäftigen. Die Niedersächsische Landesregierung hat einem Antrag am (heutigen) Dienstag zugestimmt, wonach gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg und Hamburg eine Entschließung verabschiedet werden soll. Sie greift die Sorgen vieler Bürgerinnen, Bürger und Institutionen in Europa wegen der in dem Abkommen vorgesehenen Investitionsschutzregeln auf und kritisiert die mangelnde Transparenz der Verhandlungen.
Die Länder fordern, nicht nur das Verhandlungsmandat öffentlich zu machen, sondern allen gesellschaftlich relevanten Gruppen durch Offenlegung der Verhandlungsfortschritte eine qualifizierte Beteiligung an der Diskussion zu ermöglichen. In erster Linie geht es dabei darum, die hohen europäischen Standards in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Arbeit, Verbraucherschutz, Umwelt, aber auch die kulturelle Vielfalt in Europa zu erhalten.
Ende März hatte die Europäische Kommission eine Konsultation für jedermann über die Investitionsschutzbestimmungen für die TTIP eröffnet. Der laut gewordenen Kritik sollte damit die Spitze genommen werden. Die Kritiker befürchten eine Aushöhlung demokratischer Verfahren durch spezielle Schiedsgerichte, die eigens eingerichtet werden, um Investitionsstreitigkeiten zwischen Firmen und Vertragsstaaten beizulegen.
Der Bundesrat soll sich nach dem Willen der antragstellenden Länder dafür einsetzen, dass bei Meinungsverschiedenheiten der reguläre – in demokratischen Staaten garantierte – Rechtsweg beschritten wird. Dadurch würden die Öffentlichkeit bei Schiedsstreitigkeiten und die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter garantiert. Auch der Bundeswirtschaftsminister hatte bei verschiedenen Gelegenheiten betont, er sehe keine Notwendigkeit für die Aufnahme von Investor-Staat-Schiedsverfahren in das Freihandelsabkommen.
Am 14. Juli beginnt die sechste Verhandlungsrunde über das Abkommen.
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erstellt am:
01.07.2014
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