Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Bundesweiter Vorreiter – Niedersachsen fördert außergerichtliche Konfliktbeilegung durch Verzicht auf Gerichtsgebühren

Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Verordnung über das Entfallen von Gerichtsgebühren bei außergerichtlicher Konfliktbeilegung beschlossen. Ab dem 1. Juli 2019 wird auf Gerichtsgebühren verzichtet, wenn vor dem Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- oder Arbeitsgericht erhobene Klagen oder Anträge infolge einer außergerichtlichen Einigung der Parteien zurückgenommen werden.

Die niedersächsische Regelung ist auf Grund einer Verordnungsermächtigung des Bundes (§ 69b GKG) möglich. Niedersachsen ist das erste Bundesland, welches entsprechende Vergünstigungen für die Verfahrensbeteiligten vorsieht. Der Verzicht auf Gerichtsgebühren soll die Bereitschaft zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch nach erfolgter Klageerhebung erhalten und fördern.

Justizministerin Barbara Havliza: „Rechtsfrieden ist ein wertvolles Gut. Die größte Akzeptanz auf beiden Seiten erreicht man sicher, wenn die Streitbeteiligten aufeinander zugehen und zu einer gemeinsamen Lösung gelangen. Durch den nun vorgesehenen Verzicht auf die Gerichtsgebühren wollen wir die Parteien auch nach Klageerhebung noch ermuntern, diesen Schritt zu gehen.“

Beispiel für einen Anwendungsfall:

Ein Bürger möchte gegen einen komplizierten Abgabenbescheid vorgehen und sucht das Gespräch mit der Behörde. Es wird deutlich, dass eine Lösung innerhalb der Klagefrist von einem Monat (§ 74 VwGO) nicht gefunden werden kann. Der Bürger erhebt deshalb vorsorglich Klage beim Verwaltungsgericht. Hierfür fällt eine Gerichtsgebühr an, die grundsätzlich von demjenigen zu tragen ist, der im gerichtlichen Verfahren unterliegt.

Die heute beschlossene Regelung eröffnet einen Ausweg. Führen die weiteren Gespräche dazu, dass die Behörde den Bescheid zumindest teilweise ändert und die Klage zurückgenommen wird, so entfallen die Gerichtsgebühren. Würde das Gericht den Bescheid durch ein Urteil teilweise ändern, so müsste der Bürger auch teilweise die Gerichtskosten übernehmen. Die neue Regelung ist insofern ein Vorteil für ihn, denn sie mindert das Kostenrisiko im gerichtlichen Verfahren.


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln