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Die Landesregierung verbessert mit der Einrichtung des neuen Klinischen Krebsregisters Qualität von Behandlung und Diagnostik

Das Land Niedersachsen baut ein Klinisches Krebsregister (KKN) auf. Den für das KKN not­wendigen Gesetzent­wurf zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und Registergesetzes des Bundes hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag zur Ver­bandsanhörung freigege­ben. Ziel dieses neuen Registers ist es, die Behandlungsqualität und die Diagnostik zu si­chern und weiter zu entwickeln. Das KKN soll 2018 den Routinebetrieb aufnehmen.

In Ergänzung zum bereits bestehenden Epidemiologischen Krebsregister (EKN), das das Auftreten von Krebserkrankungen in einer definierten Bevölkerungsgruppe beobachtet und Aussagen zu Neuerkrankungsraten sowie zeitlichen und regionalen Häufungen trifft, erfasst das Klinische Krebsregister alle Angaben zur Diagnose und Art der Therapie. Im Abgleich mit anderen Einzelfällen sollen so Aussagen zur Qualität der Behandlung und zum Behand­lungserfolg getroffen werden. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung krebskranker Menschen in Niedersachsen zu verbessern und flächendeckend sicherzustellen. Vor diesem Hinter­grund wurde die Aufgabe der klinischen Krebsregistrierung durch ein gesonder­tes Gesetz der Ärztekammer und der Zahnärztekammer zu­gewiesen. Beide Kammern sind gesetzlich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Gesundheitswesen zuständig.

Für die kommenden Jahre sind im Landeshaushalt für den Aufbau und Betrieb des KKN Mit­tel in Höhe von zwischen 1,6 und 2,3 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Darin enthalten sind: weitere Aufbaukosten, die im Routinebetrieb auf das Land entfallenden 10 Prozent der Betriebskosten sowie die Kosten, die die Krankenversicherungsträger nicht er­statten, (bei­spielsweise für die Erhebung und Verarbeitung landesspezifischer Daten). Die Deutsche Krebshilfe (DKH) unterstützt den Aufbau mit Fördermitteln in Höhe von etwa 480.000 Euro.

Krebs steht nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen nach wie vor an zweiter Stelle der häufigsten Erkrankungen. Gerade als Flächenland müsse Niedersachsen alles dafür tun, um an Krebs erkrankten Menschen eine flächendeckende qualitätsgesicherte Diagnostik und Be­handlung zur Verfügung zu stellen, erklärte Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Darauf müssten sich Be­troffene überall im Land und jederzeit verlassen können. Die klinische Krebsregistrie­rung sei dabei von größter Bedeutung. Sie liefere wesentliche Erkenntnisse und Impulse für die Qualität und Weiterentwicklung der Diagnostik und Behandlung.

Hintergrund

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf beschreibt die Aufgaben des KKN, definiert die Melde­pflichtigen sowie die Meldeanlässe und legt die Auslösung der Meldepflicht, den Inhalt der Meldung sowie die Meldewege fest. Darüber hinaus sind Vorschriften für die Nutzung der Daten, für die Rückmeldungen an die meldenden Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Aufsichtsregelungen vorgesehen. Außerdem definiert der Gesetzentwurf den Kreis der Nutzerinnen und Nutzer des KKN, die Aufgabenverteilung innerhalb des KKN, die Übermittlung von Daten sowie die Abrechnungs- und Finanzierungsmodalitäten. Betroffe­nen wird ein Widerspruchsrecht eingeräumt; ebenso haben sie ein Recht auf Auskunft zu den gespeicherten Daten.


Ein Wissenschaftlicher Beirat wird zu medizinischen Fragen beraten, die die Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung durch die klinische Krebsregistrierung betreffen.

Das klinische Krebsregister soll Anfang 2018 den Routinebetrieb aufnehmen und eng mit dem EKN kooperieren, um vorhandene Strukturen und Meldewege effizient zu nutzen. So ist z.B. sichergestellt, dass Meldepflichtige die Daten für die Krebsregistrierung nur einmal an das Meldeportal schicken müssen und danach die Daten für das EKN und das KKN getrennt verarbeitet werden.

Das KKN soll die Meldungen von mehr als 5.000 onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie der entsprechenden onkologischen Einrichtungen (Klini­ken und Tumorzentren) entgegennehmen. Durch die Rückmeldung von Daten aus dem Re­gister gewinnen die Leistungserbringer wichtige Erkenntnisse, der ihnen bei der eigenen Qualitätsentwicklung hilft. Im Weiteren erhalten alle Kostenträger durch den Spitzenver­band Bund der Krankenkassen wichtige Daten für die Einordnung und Planung von gesund­heitspolitischen Maßnahmen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2017

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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