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Gemeinden Lamspringe und Sibbesse werden neu gebildet – Haushaltssituation und demografische Entwicklung führen zu Zusammenschlüssen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Neubildung zweier Gemeinden beschlossen. Das betrifft den Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lamspringe zur neuen „Gemeinde Lamspringe“ und den Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sibbesse zur „Gemeinde Sibbesse“. Zu beiden Verfahren werden nun die Verbände angehört.

Dieser Neugliederung liegt eine Anpassung der Strukturen an die haushaltswirtschaftlichen Erfordernisse zugrunde. Gleichzeitig sind die Neubildungen auch als Vorbereitung auf die sich aus der demografischen Entwicklung ergebenden Anforderungen notwendig. Für den Landkreis Hildesheim ist nach Vorausberechnungen des Landesamtes für Statistik ein Bevölkerungsverlust von 12,4 Prozent bis zum Jahre 2030 prognostiziert. Diese Entwicklung soll durch die neue kommunale Struktur aufgefangen werden. Ziel ist es in beiden Fällen, die kommunale Leistungsfähigkeit aufrecht halten zu können.

Die Pläne zu den Strukturveränderungen wurden frühzeitig öffentlich bekannt gemacht. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Samtgemeinden hatten Gelegenheit, sich in den Internetauftritten zu informieren. Die Anhörungen der Einwohnerinnen und Einwohner durch den Landkreis Hildesheim im Auftrag des Innenministeriums ergaben keine Anregungen oder Bedenken gegen die Bildung neuer Einheitsgemeinden. Auch die Räte von Lamspringe und Sibbesse hatten bei ihrer Anhörung durch das Innenministerium keine Einwendungen erhoben.

Die Niedersächsische Verfassung sieht bei einem Zusammenschluss von Gemeinden vor, dass es hierzu eines Gesetzes bedarf. In der jetzt folgenden Anhörung werden die kommunalen Spitzenverbände und die Landesorganisationen der Gewerkschaften angehört.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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