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Kabinett bringt Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg – Änderungen sollen Unternehmen und Vergabestellen entlasten

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wurde zur Verbandsabstimmung freigegeben. Die Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft und die Vergabestellen reduzieren.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann betonte, durch den Abbau von Bürokratie würden einerseits die Unternehmen und andererseits die öffentlichen Auftraggeber entlastet: „So erleichtern zum Beispiel elektronische Verfahren beiden Seiten die Vergabe ungemein. Die Vereinheitlichung der niedersächsischen Regeln mit denen des Bundes und anderer Bundesländer macht es zudem insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen leichter, sich auf Ausschreibungen zu bewerben.“

Eine wichtige Neuerung des Gesetzentwurfs ist die Einführung der sogenannten Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), mit der das niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz an geändertes Bundesrecht angepasst wird. Die UVgO regelt das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte. Ein weiterer Punkt ist die Herausnahme von Aufträgen unterhalb der jeweiligen EU-Schwellenwerte von Zuwendungsempfängern wie beispielsweise Sportvereinen und Privatpersonen. Sie müssen sich in Zukunft nur an die zuwendungsrechtlichen Vorgaben halten. Hinzu kommt die Anhebung des Eingangsschwellenwertes von 10.000 auf 25.000 Euro, womit insbesondere die Kommunen entlastet werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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