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Kabinett gibt neues Psychisch-Kranken-Gesetz zur Verbandsbeteiligung frei

Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Neufassung des Psy­chisch-Kranken-Gesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetz will die Lan­desregierung die Behandlungssituation in den niedersächsischen Psychiatrien nachhaltig verbessern und für rechtliche Klarheit sorgen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss zur Zwangsbehandlung von psy­chisch Kranken ausgeführt, dass eine solche Be­handlung einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betreffenden Person dar­stellt und nur unter engen, gesetzlich festgeleg­ten Voraussetzungen zulässig ist. Der nieder­sächsische Gesetzentwurf („Gesetz zur Ände­rung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“/NPsychKG) legt fest, dass bei der Ent­scheidung für eine Zwangsbehandlung abzu­wägen sei zwischen dem Recht auf freie Selbstbestimmung und der mangelnden Ein­sichts­fähigkeit der schutzbedürftigen Person. In einem ersten Schritt hatte das Land Nieder­sach­sen bereits das Niedersächsische Maßregel­vollzugsgesetz entsprechend novelliert.

Das neue Gesetz regelt zudem klar, unter welchen Bedingungen die Besuchskommissionen Einrichtungen, in denen Menschen mit psychischen Störungen (nach § 1 Nr. 1 NPsychKG) behandelt werden, betreten darf. Im Gesetzentwurf heißt es: „Den Mitgliedern der Besuchs­kommissionen ist jederzeit Zugang zu den Räumlichkeiten der Krankenhäuser und Einrich­tungen zu gewähren.“ Die Besuchskommission hat darauf zu achten, dass bei der Betreuung psychisch kranker Menschen gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Außerdem wird der Landesfachbeirat – neben dem Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung – nunmehr gesetzlich verankert. Schließlich werden die fachaufsichtli­chen Möglichkeiten des Sozialministeriums gegenüber den psychiatrischen Kliniken umfas­sender benannt.

Das Fehlen einer rechtlich sicheren Grundlage für die Zwangsbehandlung habe auf den Sta­tionen immer wieder zu kritischen Situationen geführt, begründete Gesundheitsministerin Cornelia Rundt. Dies sei sowohl für Patientinnen und Patienten als auch das Fachpersonal belastend. Mit der Novellierung von Maßregelvollzugs- und Psychisch-Kranken-Gesetz sol­len Krankheitsverläufe positiv beeinflusst und Chronifizierungen möglichst vermieden wer­den, sagte Rundt. Eine Zwangsbehandlung werde allerdings immer nur unter engen Voraus­set­zungen und streng nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich sein. Ziel der Zwangsbehandlung wird sein, psychisch schwer erkrankte Patientinnen und Patienten in einen einsichtsfähigen und einwilligungsfähigen Zustand zu versetzen. Auch dass nun be­züglich der Rechte der Besuchskommissionen, des Landesfachbeirats und des Sozialminis­teriums Klarheit geschaffen werde, bezeichnete die Ministerin als wichtigen Schritt nach vorne.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.10.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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