Landesregierung beschließt Anstalt für das klinische Krebsregister
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf über eine Anstalt für das klinische Krebsregister in Niedersachsen zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage dafür, dass die Ärztekammer Niedersachsen eine Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet, die künftig die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung übernehmen wird. Sie wird einen wissenschaftlichen Beirat für alle fachmedizinischen und forschungstechnischen Fragen sowie eine Geschäftsführung mit Verwaltungsrat für die Fragen des laufenden Betriebes erhalten. Für den Aufbau der Anstalt stehen in 2015 und 2016 insgesamt 440 000 Euro bereit.
In Niedersachsen werden künftig Krebserkrankungen auf zwei Arten dokumentiert. Zum einen durch das seit dem Jahr 2000 bestehende Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN), zum anderen durch das klinische Krebsregister (KKN). Die bundesweit etablierten epidemiologischen Register beobachten das Auftreten von Krebs in einer definierten Bevölkerung. Sie bewerten Neuerkrankungsraten, erfassen zeitliche und regionale Häufungen und treffen – soweit möglich – Aussagen zu Ursachen. Aufgabe klinischer Krebsregister dagegen ist es, alle Angaben zu Art und Qualität der Behandlung im Einzelfall und zum Behandlungserfolg – also zum Beispiel zum erkrankungsfreien Überleben oder zu unerwünschten Wirkungen zu erfassen. Daten dieser Register gehen unmittelbar in Beratungen und Entscheidungen über Behandlungsschritte ein, zum Beispiel bei Tumorkonferenzen.
Krebs gehöre zu den häufigsten Erkrankungen in der westlichen Welt; jeder Dritte erkranke daran. Deshalb müssten Diagnose und Therapie in hoher Qualität sichergestellt, Ursachen erkannt und konsequent bekämpft werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt.
Das Bundesgesetz über Krebsfrüherkennung und Krebsregister vom 9. April 2013 setzt die Vorgaben, nach denen die Krebsfrüherkennung, die onkologischen Versorgungsstrukturen, die Qualitätssicherung und die effiziente Behandlung gestärkt und weiterentwickelt werden sollen. Dafür muss eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung etabliert werden. Der jetzige Gesetzentwurf des Landes ist der erste Schritt. Ein zweiter Schritt wird mit dem zurzeit in Arbeit befindlichen Gesetzentwurf über das Klinische Krebsregister in Niedersachsen folgen. Der Eintritt in den Probebetrieb ist für das Frühjahr 2016 geplant.
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erstellt am:
18.08.2015
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