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Lehrkräfte erhalten mehr Raum für Berufsfeld- und Wissenschaftsorientierung - Ausbildung für Grund-, Haupt- und Realschullehrer wird reformiert

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Weg zu einer Reform der Lehramtsausbildung für Grund-, Haupt- und Realschulen geebnet. Das Kabinett beschloss die gemeinsam vom Kultus- und vom Wissenschaftsministerium erarbei­teten neuen Verordnungen über Masterabschlüsse für Lehrämter und über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter.

Die Lehrerbildungsreform der Masterstudiengänge für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR 300) umfasst im Kern zwei strukturelle Änderungen. Zum einen wird die Einführung eines eigenständigen Grundschullehramtes und eines Lehramtes für Haupt- und Realschulen vorgenommen. Die entsprechenden fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen der Masterstudiengänge können so passgenauer auf das zukünftige Berufsfeld ausgerichtet werden.

Geplant ist zudem eine Verlängerung der Masterstudiengänge von zwei auf vier Semester. Damit wird zukünftig in allen Lehramtsstudiengängen Niedersachsens ein so genannter vollwertiger Masterstudiengang von 300 Leistungspunkten vorliegen. Studierende dieser Lehrämter werden in Zukunft ebenfalls zehn Semester studieren – genau wie die im Master für das Gymnasiallehramt. Dies gibt mehr Raum für eine Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung der angehenden Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Realschulen. Insbesondere wird Reform das besondere Element einer Praxisphase in den Masterstudiengang integriert. Sie umfasst einen 18-wöchigen Praxisblock und wird durch Lehrveranstaltungen vorbereitet, begleitet und nachbereitet.

Mit diesen Schritten stärkt die Landesregierung die Lehrämter an Grundschulen und an Haupt- und Realschulen. Davon sollen die Lehramtskandidatinnen und -kandidaten und in der Folge auch die Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen profitieren.

Die mit dieser Reform verbundenen inhaltlichen Neustrukturierungen sind zum Wintersemester 2014/2015 verordnungsrechtlich zu verankern. Die Verordnungsentwürfe sind jetzt zur Beteiligung der Verbände freigeben. Damit sollen entscheidende Reformelemente der neustrukturierten Lehramtsstudiengänge landesweit einheitlich an den sechs beteiligten Hochschulen umgesetzt werden.

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erstellt am:
26.08.2014

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