Mitglieder der Samtgemeinde schließen sich zur Gemeinde Walkenried zusammen – Landesregierung beschließt Gesetzentwurf
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zum Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Walkenried im Landkreis Osterode am Harz zur neuen Gemeinde Walkenried beschlossen. Der Entwurf wurde zur Verbandsanhörung freigegeben.
Der kommunalen Neugliederung liegt eine Anpassung der Strukturen an die haushaltswirtschaftlichen Erfordernisse zugrunde. Die sich aus der demografischen Entwicklung ergebenden Anforderungen sollen durch die neue kommunale Struktur aufgefangen werden. Vorausberechnungen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen prognostizieren für den Landkreis Osterode einen Bevölkerungsrückgang von 24,3 Prozent bis zum Jahre 2031. Ziel der Bildung der neuen Gemeinde ist es, die kommunalen Leistungen aufrechterhalten zu können.
Die Pläne zu den Strukturveränderungen wurden frühzeitig öffentlich bekannt gemacht und alle Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Samtgemeinden hatten Gelegenheit, sich in den Ratssitzungen der beteiligten Gemeinden zu informieren. Die Niedersächsische Verfassung sieht bei einem Zusammenschluss von Gemeinden vor, dass es hierzu eines Gesetzes bedarf. Rechtlich werden die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Walkenried zu der neuen Gemeinde Walkenried zusammengeschlossen.
In der Verbandsanhörung werden die kommunalen Spitzenverbände und die niedersächsischen Landesorganisationen der Gewerkschaften angehört.
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erstellt am:
01.12.2015
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