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Mitglieder der Samtgemeinde schließen sich zur Gemeinde Walkenried zusammen – Landesregierung beschließt Gesetzentwurf

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zum Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Walkenried im Landkreis Os­terode am Harz zur neuen Gemeinde Walkenried beschlossen. Der Entwurf wurde zur Ver­bandsanhörung freigegeben.

Der kommunalen Neugliederung liegt eine Anpassung der Strukturen an die haushaltswirt­schaftlichen Erfordernisse zugrunde. Die sich aus der demografischen Entwicklung ergeben­den Anforderungen sollen durch die neue kommunale Struktur aufgefangen werden. Voraus­berechnungen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen prognostizieren für den Land­kreis Osterode einen Bevölkerungsrückgang von 24,3 Prozent bis zum Jahre 2031. Ziel der Bildung der neuen Gemeinde ist es, die kommunalen Leistungen aufrechterhalten zu können.

Die Pläne zu den Strukturveränderungen wurden frühzeitig öffentlich bekannt gemacht und alle Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Samtgemeinden hatten Gelegenheit, sich in den Ratssitzungen der beteiligten Gemeinden zu informieren. Die Niedersächsische Verfas­sung sieht bei einem Zusammenschluss von Gemeinden vor, dass es hierzu eines Gesetzes bedarf. Rechtlich werden die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Walkenried zu der neuen Gemeinde Walkenried zusammengeschlossen.

In der Verbandsanhörung werden die kommunalen Spitzenverbände und die niedersächsi­schen Landesorganisationen der Gewerkschaften angehört.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.12.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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