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Niedersachsen errichtet Klinisches Krebsregister

Zusätzlich zum etablierten und bewährten Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN) baut das Land eine klinische Krebsregistrierung auf, wie sie durch das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) bundesweit vorgegeben ist. Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, hierzu einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Der Entwurf schafft die Grundlage für die Ärztekammer, eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu errichten, die künftig die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung übernehmen wird.

Im Gegensatz zur epidemiologischen Krebsregistrierung, die das Auftreten von Krebserkrankungen in einer definierten Bevölkerung beobachtet und Aussagen zu Neuerkrankungsraten sowie zeitlichen und regionalen Häufungen trifft, erfassen klinische Krebsregister alle Angaben zur Diagnose und Art der Therapie, um Aussagen zur Qualität der Behandlung und zum Behandlungserfolg zu treffen. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung krebskranker Menschen zu verbessern und flächendeckend sicherzustellen. In einem zweiten Schritt werden diese Aufgaben durch ein gesondertes Gesetz definiert und der Anstalt als Aufgaben zugewiesen werden.

„Wir müssen gerade als Flächenland alles tun, um an Krebs erkrankten Menschen überall im Land eine qualitätsgesicherte Diagnostik und Behandlung zur Verfügung zu stellen. Betroffene haben ein Recht darauf; jede und jeder Betroffene muss sich überall auf die Ergebnisse und Behandlungsschritte verlassen können“, so Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt.

Das klinische Krebsregister soll 2017 den Routinebetrieb aufnehmen und eng mit dem EKN kooperieren, um vorhandene Strukturen und bestehende Meldewege effizient zu nutzen. Das KKN soll Meldungen von mehr als 5.000 onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten sowie Einrichtungen (Kliniken und Tumorzentren) entgegennehmen. Im Gegenzug erhalten alle Meldenden Rückmeldungen und Auswertungen aus dem KKN.

Die Deutsche Krebshilfe (DKH) unterstützt den Aufbau des klinischen Krebsregisters in Niedersachsen mit Fördermitteln in Höhe von rund 480.000 Euro. Für die nächsten Jahre sind im Landeshaushalt für den Aufbau und Betrieb des KKN Mittel in Höhe von zwischen 1,6 und 2,3 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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