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Unterrichtung des Landtags zum überarbeiteten ZDF-Staatsvertrag beschlossen

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Siebzehnten Rundfunkänderungs­staatsvertrag (17. RÄStV) zur Kenntnis genommen. Zuvor hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder während ihrer Konferenz am 26. März 2015 politisches Einvernehmen über den Vertrag erzielt. Außerdem gab das Kabinett ein damit im Zusammenhang stehendes Landesgesetz über einen muslimischen Vertreter im ZDF-Fernsehrat zur Verbandsbeteiligung frei. Der Vertragsentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet.

Kernpunkt des Vertrags ist die Überarbeitung der Regelungen für die Gremien des ZDF. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 25. März 2014 die Zusammensetzung der ZDF-Aufsichtsgremien gerügt und einen Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) festgestellt. Dieses Grundrecht verlange für die institutionelle Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien.

In Ausgestaltung dieser verfassungsgerichtlichen Vorgaben sind folgende wesentliche Änderungen vorgesehen:

1. von 77 auf 60 Mitglieder verkleinerter Fernsehrat

2. Weisungsfreiheit der Mitglieder des Fernsehrats,

3. Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen und eine Karenzzeit von mindestens 18 Monaten (beispielsweise für Abgeordnete, Träger bestimmter öffentlicher Ämter)

4. stärkere Vertretung von Frauen in den Gremien

5. eine regelmäßige Überprüfung der Zusammensetzung des Fernsehrats

6. öffentliche Fernsehratssitzungen

7. Veröffentlichung von Bezügen leitender Beschäftigter

8. Neu sind 16 „Lebensbereiche“, die jeweils einem Staatsvertragsland zugeordnet werden. Niedersachsen regelt deshalb im „Gesetz über die Teilhabe muslimischer Organisationen am Fernsehrat des ZDF“, welche muslimischen Verbände gemeinsam ein Fernseh­ratsmitglied entsenden und welche Voraussetzungen diese Person erfüllen muss.

Nach der Unterrichtung der Landtage wollen die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf ihrer nächsten Konferenz am 18. Juni 2015 gemeinsam den geänderten Staatsvertrag unterzeichnen. Nach der Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten kann der Staatsvertrag zum 1. Januar 2016 in Kraft treten: Danach gelten die Neuregelungen zur nächsten Amtsperiode der ZDF-Gremien, die im Juli 2016 beginnt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.04.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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