Eine der wenigen originären Aufgaben der Staatskanzlei ist die Medienpolitik. Die Staatskanzlei ist nicht nur für die gesetzlichen Grundlagen - das Medienrecht zuständig. Sie hat auch die Rechtsaufsicht über die Niedersächsische Landesmedienanstalt sowie - im Wechsel mit anderen Ländern - über den Norddeutschen Rundfunk (NDR), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das DeutschlandRadio (DLR).
Ein spezieller Bereich ist die kulturwirtschaftliche Film- und Medienförderung, für den im Jahr 2001 die nordmedia, die gemeinsame Mediengesellschaft der Länder Bremen und Niedersachsen, errichtet wurde. Für die kulturwirtschaftliche Filmförderung der Länder und die Förderung anderer audiovisueller Inhalte zeichnet die nordmedia Fonds verantwortlich. Das Land Niedersachsen trägt wie alle anderen Gesellschafter zum zur Verfügung stehenden Fördermittelvolumen bei.
Zu den Gründungsgesellschaftern gehörten neben den beiden Ländern der Norddeutsche Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), das Film & Medienbüro Niedersachsen (FMB), das Kinobüro Niedersachsen, der Verband Nordwestdeutscher Zeitungsverlage (VZNV) und die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN).
Die nordmedia nimmt darüber hinaus weitere Aufgaben wahr: In enger Kooperation mit den jeweils zuständigen Ressorts berät sie beispielsweise die Gesellschafter und andere Institutionen beim Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, entwickelt Konzepte für multimediale Anwendungen und begleitet Multimediaprojekte des Landes, beispielsweise im Bereich e-Health, Digital Cluster oder eLearning.
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