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Allianz für den ländlichen Raum

Hand in Hand für den ländlichen Raum: Kurz vor Beginn der Dezembersitzung des Nieder­sächsischen Landtages und wenige Wochen vor dem Jahreswechsel hat die Niedersächsi­sche Landesregierung eine Zwischenbilanz ihrer Politik für den ländlichen Raum gezogen. Im Rahmen einer Pressekonferenz am (heutigen) Dienstag ging es dabei insbesondere um die Projekte „ELER-Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Nieder­sachsen und Bremen“ (PFEIL), das Landesraumordnungsprogramm (LROP), das „Südnie­dersachsenprogramm“, die Breitbandstrategie sowie die wohnortnahe Gesundheitsversor­gung.

Der ländliche Raum in Niedersachsen gehört zu den Gewinnern in der neuen EU-Förderperi­ode bis 2020: „Statt 975 Millionen Euro wie unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung stehen nun 1,19 Milliarden Euro zur Verfügung“, sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer. „Ob Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen auf dem Land, ländlicher Tourismus oder Regionalmanagement: Im Vergleich zur vorhergehenden Förderperiode haben wir die Mittel teils um bis zu 300 Prozent aufgestockt.“ Meyer zeigte sich allerdings besorgt über den schleppenden Fortgang im Genehmigungsprozess. „Die offizielle Stellungnahme der EU-Kommission zu dem bereits im Juli eingereichten PFEIL-Programm liegt uns immer noch nicht vor. Dies führt dazu, dass eine Genehmigung des PFEIL-Programms durch die Kommission frühestens im Juni 2015 erfolgen kann.“ Er habe gemeinsam mit Europa-Staatssekretärin Birgit Honé bereits schriftlich beim EU-Agrarkommissar Phil Hogan interveniert. Trotz der Verzögerung seitens der EU stellte der Landwirtschaftsminister eines klar: Unter Vorbehalt werden für erste Fördermaßnahmen dennoch bereits in diesem Jahr Bewilligungen erteilt. Das gilt für die Agrarumweltmaßnahmen und den Ökolandbau, die Gewässerschutzberatung, das Agrarinvestitionsförderprogramm und die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Mit Blick auf das noch bis Ende des Jahres laufende Beteiligungsverfahren zum Entwurf eines neuen Landesraumordnungsprogramms (LROP) betonte Meyer: „Wir nehmen die umfangreichen Stellungnahmen zum LROP-Entwurf sehr ernst. Der neue Entwurf des LROP wird ein ganz anderes Gesicht haben als der aktuelle. Moorentwicklung wird nicht Ziel des zweiten Entwurfs sein; eine zwangsweise Wiedervernässung war ohnehin nie beabsichtigt. Der Entwurf wird auch an vielen anderen Stellen nachgebessert und konkretisiert.“
Meyer ergänzte: „Es wird keine Beschränkung der kommunalen Planungshoheit geben.“ Auch künftig könnten alle Gemeinden Baugebiete ausweisen. Eines sei ganz wichtig: „Der Entwurf des neuen LROP regelt mit Blick auf die Verflechtungsräume der Zentralen Orte – also Grund-, Mittel- und Oberzentren – allein die großflächige Einzelhandelsansiedlung, nicht aber andere Versorgungseinrichtungen.“ Die Zielrichtung des LROP sei eine Stärkung der kleinen und mittleren Gemeinden im ländlichen Raum, sowie die kleinen Geschäfte wie den Bäcker vor Ort. „Auch hier aber gilt: wir werden den bisherigen Entwurf im Lichte der Stellungnahmen der Städte und Gemeinden überprüfen und neu bewerten“, erklärte der Landwirtschaftsminister.

Europa-Staatssekretärin Birgit Honé informierte über den aktuellen Stand des „Südnieder­sachsenprogramms“. Danach hätten sowohl die Regionale Steuerungsgruppe als auch der Staatssekretärsausschuss den Text am gestrigen Montag gebilligt. „Das alles erfolgte in gro­ßer Übereinstimmung. Am nächsten Montag wird sich das Kabinett mit dem Südniedersach­senprogramm befassen und es verabschieden, so dass wir wie geplant zum Jahresende die Basis für die gezielte Förderung der besonders vom demografischen Wandel getroffenen Region unseres Landes haben“, teilte Honé mit.
Die Staatssekretärin gab ferner bekannt, wie das Land finanzschwachen Kommunen künftig helfen wird, die für die Zuteilung von EU-Fördergeldern notwendige Ko-Finanzierung zu schaffen. „Wir werden – vorbehaltlich der Zustimmung des Gesetzgebers – die Kommunen mit weit unterdurchschnittlicher Steuereinnahmekraft, die EU-Fördermittel aus den EU-Struk­turfonds EFRE, ELER und ESF in Anspruch nehmen möchten, ergänzende Zuweisungen zur Ko-Finanzierung gewähren. Hierzu stellt das Land erstmalig jährlich vier Millionen Euro über den allgemeinen Finanzhaushalt zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch die Haushaltsan­sätze der Bedarfszuweisungen um weitere vier Millionen Euro jährlich ergänzt. Damit stehen ab dem Jahr 2015 jährlich acht Millionen Euro zur Verfügung“, so die Staatssekretärin. Diese Lösung sei gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden entwickelt worden und werde von ihnen mitgetragen.

Wirtschaftsminister Olaf Lies betonte bei der Pressekonferenz: „Eines der wichtigsten Ziele dieser Landesregierung ist eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breit­bandanschlüssen. Während in den Großstädten die Telekommunikationsunternehmen den Breitbandausbau ohne weiteres übernehmen und sogar Wettbewerb herrscht, gibt es im ländlichen Raum noch große Versorgungslücken. Wir stellen uns daher mit Nachdruck der Aufgabe, auch den ländlichen Raum mit schnellem Internet zu versorgen. Hier ist staatliche Hilfe ist erforderlich.“ Die in diesem Jahr für den ländlichen Raum aufgelegte Breitbandstrate­gie mache eine langfristige Kooperation zwischen dem Landkreis als Eigner der Kommunika­tionsinfrastruktur und einem privaten Netzbetreiber möglich. „Um dies finanzieren zu können, wird die NBank am Kapitalmarkt Darlehen von bis zu 500 Mio. Euro aufnehmen und Kredite an die Landkreise vergeben. Die Europäische Investitionsbank (EIB) teilt die Auffassung des Landes, dass dieses Modell die Versorgung auch der Bevölkerung auf dem Lande mit hoch­bitratigen Breitbanddiensten sicherstellen kann und ist zu einer engen Zusammenarbeit be­reit. Erste Entscheidungen sind getroffen. Nach jetzigem Stand kann in Kürze ein entspre­chender Rahmenvertrag unterschrieben werden. Bereits jetzt sind 75 Prozent aller Gebäude in Niedersachsen mit 30 Mbit/s versorgt. Bis zum Jahr 2020 wollen wir bei 100 Prozent sein. Und das werden wir auch schaffen“, kündigte der Wirtschaftsminister an.

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt zeigte zudem auf, wie auch in der Sozialpolitik besondere Akzente für den ländlichen Raum gesetzt werden − zum Beispiel in Sachen Gesundheit: „Mit neuen Konzepten und Projekten kümmert sich diese Landesregierung mit Nachdruck um die Sicherung der medizinischen Versorgung im ländli­chen Raum“, betonte Rundt. Die Gesundheitsministerin hatte gerade am vergangenen Frei­tag bei der finalen Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine Krankenhausreform Ver­handlungserfolge für Niedersachsen und andere Flächenländer erzielt: „Wir konnten unsere Forderung, in Zukunft Sicherstellungszuschläge für kleine, aber unverzichtbare Kliniken auf dem Land einzuführen, gegen Widerstände durchsetzen“, berichtete Rundt. „Ab 2017 wird es möglich sein, kleinen Kliniken eine höhere Vergütung für ihre Leistungen zu zahlen, wenn sie eine besondere Versorgungsfunktion in der Fläche wahrnehmen – wenn also ohne sie eine Lücke im Netz der wohnortnahen Versorgung entstehen würde."

Darüber hinaus wird in Regionalgesprächen in den Gebieten, in denen es strukturelle Prob­leme gibt, mit allen Beteiligten über die Schaffung einer zukunftsfesten Krankenhausland­schaft verhandelt. „Über das Krankenhaus-Investitionsprogramm, das heute im Kabinett beschlossen wurden, lenken wir die Fördergelder des Landes speziell in die Kranken­hausprojekte, die zukunftsfest sind“, erläuterte die Ministerin. „So entstehen – insbesondere für den ländlichen Raum – Klinik-Allianzen, die den medizinischen und wirtschaftlichen An­forderungen in Zukunft gewachsen sind. Zu den weiteren Förderprogrammen des Landes zählen die ,Gesundheitsregionen Niedersachsen‘ und die Ansiedlungsförderung für Landärzte.“
Presseinformationen
Anlage - Allianz für den ländlichen Raum

  Allianz für den ländlichen Raum
(PDF, 0,17 MB)

Ländlicher Raum ELER-Programm

  Ländlicher Raum - ELER-Programm
(PDF, 0,02 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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