Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung stimmt der Entlastung von Mitgliedern der Landesregierung im Aufsichtsrat der Volkswagen AG zu

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Ver­treter des Landes und der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) ermäch­tigt, dem Aufsichtsrat der Volkswagen AG in der Hauptversammlung am 13. Mai 2014 für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen. Im Aufsichtsrat der Volkswagen AG waren im Geschäftsjahr 2013 Ministerpräsident Stephan Weil, Minister Olaf Lies, Ministerpräsident a. D. David McAllister und Minister a. D. Jörg Bode für die Landesregierung vertreten.

Die Ermächtigung der Vertreter des Landes und der HanBG in der Hauptversammlung er­streckt sich auch auf eine Zustimmung zu einer Kapitalmaßnahme des Volkswagen-Kon­zerns. Danach soll dem Vorstand der Volkswagen AG eingeräumt werden, bis zum 12. Mai 2019 auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandel-Schuldverschreibungen im Ge­samtbetrag von bis zu zehn Milliarden Euro mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren be­geben zu können. Den Inhabern der Schuldverschreibungen soll ein Options- und/oder Wandelrecht auf stimmrechtslose Vorzugsaktien bis zu einem anteiligen Betrag am Grund­kapital von bis zu 119 Millionen Euro gewährt werden („bedingtes Kapital“).

Die Kapitalmaßnahme stellt einen Vorratsbeschluss dar, der den Volkswagen-Vorstand in die Lage versetzt, auch kurzfristig Finanzierungsmöglichkeiten wahrnehmen zu können. Mit der Zustimmung ist keine Verpflichtung des Landes oder der HanBG verbunden, Options- oder Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln