MPK: 200-Maßnahmen-Paket für einen besseren, schnelleren Staat
Erfahrungs-Export: Niedersachsen-Tempo für ganz Deutschland
Die Länder haben sich auf der Konferenz der Regierungschefinnen und –chefs geschlossen auf ein 200-Maßnahmen-Paket für eine föderale Modernisierungsagenda verständigt. Ziel ist, den Staat und die Verwaltung in Deutschland grundlegend zu erneuern, um Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und staatliche Strukturen effizienter zu gestalten.
Für den niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies stehen die Beschlüsse für eine föderale Modernisierungsagenda im Mittelpunkt. Niedersachsen hatte gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen die Steuerungsgruppe für die Beschlüsse gebildet. Laut Lies sind die Beschlüsse echte Meilensteine für ein schnelleres und einfacheres Deutschland:
„Dieses Paket umfasst über 200 Punkte für einen besseren, schnelleren Staat für unsere Bürgerinnen und Bürger und genauso für unsere Unternehmen. Wir werden damit nicht nur in Niedersachsen schneller, einfacher und günstiger werden. Wir gehen das als Länder gemeinsam mit dem Bund auch für ganz Deutschland massiv an. Wir haben in Niedersachsen immer wieder gezeigt, wie man Infrastruktur schnell genehmigen und bauen kann (bspw. bei Flüssiggasterminals, bei neuen Fertigungsstätten von Rheinmetall in Unterlüß, Windkraftanlagen etc.). Und wir haben mit Maßnahmen wie unserer Bauordnung bewiesen, dass man mit Mut und Vertrauen in die Antragsteller und Genehmigungsbehörden Verfahren auch für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen wesentlich einfacher und schneller gestalten kann. Das rollen wir jetzt für ganz Deutschland aus.“
Föderale Modernisierungsagenda – die wichtigsten Punkte
Insgesamt über 200 Maßnahmen entlang von fünf Leitthemen:
- Weniger Bürokratie durch Pflichtenreduzierung, Modernisierung von Formerfordernissen und Vereinfachungen bei Genehmigungen.
- Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere durch Vereinfachungen im Bau-, Umwelt- und Vergaberecht.
- Effiziente und resiliente staatliche Strukturen durch bessere Zusammenarbeit der föderalen Ebenen und Bündelung von Prozessen.
- Digitale Verfahren, die den Alltag erleichtern, Zeit sparen und serviceorientiert sowie niedrigschwellig funktionieren.
- Gute Rechtsetzung, die verständlich, praxistauglich und verlässlich ist.
Konkrete Beispiele aus der Agenda
- Einfacherer Verwaltungsvollzug bei BAföG, Pässen/Ausweisen, elektronischer An-/Um-/Abmeldung von Wohnungen, Meldebescheinigungen; Bündelung dieser Aufgaben durch Einigung von Bund und Ländern.
- Vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen; Vereinfachung der Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner.
- Einfache E-Mails im Geschäftsverkehr mit Verwaltungen; Schriftform wird weitestgehend durch Textform ersetzt.
- Weniger amtliche Beglaubigungen: Bund und Länder streichen ausgewählte Vorschriften, die pauschal beglaubigte Kopien/Abschriften verlangen.
- Personalausweise ab 70: im Regelfall unbefristete Gültigkeit.
- Schnellere Reparaturen von Infrastruktur in öffentlichen Gebäuden wie Flughäfen und Bahnhöfen
- Überprüfung aller Berichts- und Auskunftspflichten sowie Dokumentationspflichten zulasten der Wirtschaft, mit dem Ziel, so einen Beitrag zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) zu leisten; Aufrechterhalten bleiben nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit explizit begründet wird.
- Rückführung der Übererfüllung von EU-Recht (u.a. Tierarzneimittelgesetz, Versicherungspflichtgesetz, Bundesdatenschutzgesetz); EU-Vorgaben ohne bürokratische Übererfüllung umsetzen und auf EU-Ebene auf möglichst geringe Lasten/Pflichten im Gesetzgebungsprozess hinwirken.
- Bündelung weiterhin bestehender Berichtspflichten, sodass Unternehmen inhaltlich ähnliche Pflichten nur einmal erfüllen müssen.
- Stärkung der Investitionstätigkeit durch Genehmigungsfiktionen und Anzeige- statt Genehmigungspflichten.
- Digitaler Marktplatz für öffentliche Beschaffung für vereinfachten und beschleunigten Zugang zu öffentlichen Aufträgen.
- „Gründen in 24h“ zur Vereinfachung und Erleichterung des Gründungsprozesses.
- Vereinfachung von Förderverfahren durch Erleichterungen im Zuwendungsrecht sowie stärker risikoorientierten Ansatz bei Prüfungen.
- Zahlreiche Maßnahmen im Bau-/Planungsrecht und im Vergaberecht
- Änderung von Artikel 91c GG: Bund kann digitale Verfahren/Standards regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und zur Mitnutzung durch die Landesebene bereitstellen – für einheitlichere IT-Infrastruktur und leistungsfähige Verwaltungen.
- Nationale Technologieplattform für die digitale Verwaltung (D-Stack) zur deutlichen Steigerung der Leistungsfähigkeit und besserem Ressourceneinsatz.
- Im D-Stack: Ende-zu-Ende-digitalisierte (E2E) und KI-unterstützte Verwaltungsverfahren, inklusive Zentralisierung des Onlinezugangs in einem Portal samt KI-unterstützter Deutschlandapp.
- Berichtspflichten der Verwaltung auf den Prüfstand; Ziel: auch hier möglichst viel abschaffen; verbleibende Pflichten gesondert begründen.
- Reallabore- und Experimentiergesetze: mehr Spielräume zur Erprobung innovativer Wege; einzelne Kommunen können von bundes- bzw. landesrechtlichen Regelungen abweichen.

