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„3-Milliarden-Krankenhaus-Investitionsoffensive“ – Kabinett beschließt 233-Millionen-Programm

Die Niedersächsische Landesregierung hat das Krankenhaus-Investitionsprogramm 2023 beschlossen. Für eine entsprechende Vorlage des Krankenhausplanungsausschusses im Umfang von rund 233 Millionen Euro gab das Landeskabinett am (heutigen) Dienstag grünes Licht. Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi erläuterte im Anschluss das Investitionsprogramm 2023 und gab einen Ausblick auf die weitere Krankenhaus-Investitionsoffensive der Landesregierung.

Das Krankenhaus-Investitionsprogramm 2023 umfasst insgesamt 232,67 Millionen Euro für 38 Einzelmaßnahmen sowie 5,2 Millionen Euro für Notmaßnahmen, kleine Baumaßnahmen und die Erstanschaffung medizinisch-technischer Großgeräte.

Es gliedert sich in drei Teile:

  1. Aus dem regulärem Krankenhausinvestitionsprogramm 2023 stehen 150 Millionen Euro bereit.

  2. Zusätzlich sollen 21 Millionen Euro für die Umsetzung zeitkritischer Großprojekte im Jahr 2023 verwendet werden.

  3. Außerdem stehen rund 62 Millionen Euro für die Finanzierung von Baukostensteigerungen über ein Sonderinvestitionsprogramm bereit.


„Mit dem Krankenhaus-Investitionsprogramm 2023 fördern wir kurzfristig im ganzen Land bauliche Modernisierungsvorhaben. Das Land bekennt sich zu seiner Verantwortung, die Krankenhausträger in aktuell sehr schwierigen Fahrwassern angemessen zu unterstützen. Allen Bürgerinnen und Bürgern sollen qualitätsvolle und gut erreichbare Gesundheitsangebote zugutekommen“, sagte der Niedersächsische Gesundheitsminister und Vorsitzende des Krankenhausplanungsausschusses, Dr. Andreas Philippi, nach der Kabinettssitzung.

Das aktuelle Investitionsprogramm sei lediglich ein Baustein der Krankenhaus-Investitionsoffensive der Landesregierung, so Philippi. Es gäbe weitere mittel- und langfristige Vorhaben, mit denen die Krankenhauslandschaft gestärkt werden solle.

Die Krankenhaus-Investitionsoffensive besteht aus mehreren Bausteinen. Sie umfasst insgesamt drei Milliarden Euro.

  • Baustein 1 ist das Krankenhaus-Investitionsprogramm 2023, das heute vom Kabinett beschlossen wurde.
  • Baustein 2 sind die aktuellen Zentralklinikbauvorhaben im Landkreis Diepholz, Georgsheil/Uthwerdum und im Heidekreis. 560 Millionen Euro wurden in 2023 für diese drei neuen Zentralkliniken zugesagt, rund 350 Millionen Euro aus dem Strukturfonds II sowie 210 Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt. Insgesamt also rund 800 Millionen Euro für die niedersächsischen Krankenhäuser.
  • Baustein 3 ist eine Langfriststrategie zur Investitionsförderung, wie sie im Haushaltsplanentwurf und der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen ist.

Hochgerechnet werden ab 2024 für die nächsten 10 Jahre Barmittel in Höhe von drei Milliarden Euro veranschlagt. Diese Planung wird flankiert mit dem Instrument der Verpflichtungsermächtigung, das es dem Land ermöglicht, Investitionen zusagen und später, wenn tatsächliche Ausgaben entstehen, die Mittel zur Verfügung zu stellen.

Philippi: „Insgesamt werden wir damit in den kommenden Jahren – mit dem 40 Prozent Anteil der Kommunen – drei Milliarden Euro für unsere Krankenhäuser generieren. Mit der schrittweisen Umsetzung dieser Bausteine werden wir die Krankenhausträger in die Lage versetzen, ihre Klinken zu ertüchtigen. Das ist wichtig für die Daseinsvorsorge und für das Gelingen der Krankenhausreform.“

Philippi erläuterte, die Landesregierung habe im Haushaltsplanentwurf 2024 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 920 Millionen Euro sowie eine weitere Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund einer Milliarde Euro veranschlagt.

Rein haushalterisch bestehe in 2024 die Möglichkeit, Förderbescheide im Volumen von bis zu zwei Milliarden Euro auszusprechen. „Wir können damit den Krankenhausträgern das Signal geben, dass ihr Bauvorhaben finanziell unterstützt wird. Die Mittel können dann je nach Baufortschritt ausgezahlt werden“, so der Gesundheitsminister.
Aus Sicht des Gesundheitsministers brauche Niedersachsen sich mit seinen Vorhaben „nicht zu verstecken“. Um die kurzfristigen Liquiditätsprobleme der Krankenhäuser zu lösen, müsste aber der Bund als zuständige Instanz für die Betriebskosten einspringen.


Philippi: „Ich wiederhole daher meine Forderung nach Transformationsgeldern, damit gut aufgestellte Krankenhäuser den Umstellungsprozess bis zum Greifen der Reform überleben. Die Bundesreform wird frühestens ab 2025 Wirkung entfalten. Mit dem geplanten Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes zum 1. Januar 2024 wird es zwangsläufig ein Übergangsjahr geben, in dem die Umstellung der Finanzierung vollzogen wird. In den Kassen der Krankenhäuser ist dann noch kein frisches Geld angekommen. Dabei werden die Kosten für Energie, die anhaltende hohe Inflation und auch die Tarifsteigerungen die Krankenhäuser auch in 2024 belasten. Die Kliniken brauchen daher vom Bund kurzfristige Akuthilfe, damit ihnen auf dem Reformweg nicht die Luft weg bleibt. Ich appelliere daher dringend an den Bundesfinanzminister, die Krankenhäuser nicht im Regen stehen zu lassen!“




















Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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