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Änderungen beim digitalen Hörfunk des NDR

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den NDR-Digitalradio-Änderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Der zwischen den vier NDR-Staatsvertragsländern (neben Niedersachsen Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) ausgehandelte Änderungs-staatsvertrag sieht vor, dass der NDR anstelle des bisherigen Hörfunkdigitalprogramms mit Schwerpunkt Verkehrsinformationen (NDR Traffic) ein ergänzendes digitales Musikprogramm mit dem Schwerpunkt „Schlager und ähnliche deutschsprachige Produktionen“ veranstalten soll.

Zugleich sollen die Namen der beiden anderen beauftragten digitalen Hörfunkprogramme „NDR Musik Plus“ bzw. „NDR Info Spezial“ gestrichen werden. Ausreichend erscheint die inhaltliche Beschreibung der Programme.

Außerdem sieht der Entwurf eine so genannte Austauschklausel vor. Hiernach soll der NDR berechtigt sein, in Wahrnehmung seines Programmauftrags und unter den Voraussetzungen des § 11c Abs. 2 S. 3 RStV (vor allem keine Mehrkosten), das Programm mit dem Schwerpunkt Schlager später gegebenenfalls gegen ein anderes Programm auszutauschen.

Von der bestehenden Möglichkeit, ein viertes digitales Hörfunkangebot zu beauftragen, machen die Länder – wie bereits 2012 – keinen Gebrauch.

Es ist vorgesehen, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der beteiligten Länder nach der Unterrichtung der Landtage den Änderungsstaatsvertrag im Verlauf des ersten Quartals 2016 unterzeichnen. Nach der anschließenden Ratifizierung in den vier Landesparlamenten sollen die Änderungen zum NDR-Digitalradio-Staatsvertrag zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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