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Änderung der Dienstjubiläumsverordnung

Die Dienstjubiläumsverordnung regelt die Ehrung der niedersächsischen Beamtinnen, Beamten sowie Richterinnen und Richter und die Gewährung von Jubiläumszuwendungen nach Vollendung einer 25-jährigen, 40-jährigen und 50-jährigen Jubiläumsdienstzeit.

Durch die heute vom Kabinett beschlossene Änderung der Verordnung wird die Berechnung der Jubiläumszeit präzisiert. Zeiten ohne ein Beschäftigungsverhältnis zu einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn nach dem Eintritt in den öffentlichen Dienst sollen nicht auf die Jubiläumsdienstzeit angerechnet werden. Damit wird verdeutlicht, dass der Ehrung nur Zeiten der tatsächlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu Grunde liegen sollen.

Ferner soll die Anwenderfreundlichkeit für die Dienststellen dadurch erhöht werden, dass die wesentlichen zu berücksichtigenden Zeiten beziehungsweise nicht zu berücksichtigenden Zeiten bei der Berechnung der Jubiläumsdienstzeit unmittelbar in der Verordnung genannt werden und die Berechnung der Jubiläumszeit nicht durch eine Verweisung auf das Besoldungsrecht erschwert wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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