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Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr)

Angehende Lehrkräfte müssen im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes mit abschließender Staatsprüfung unter anderem Prüfungsunterricht in Schulklassen und Lerngruppen erteilen. Bedingt durch die Corona-Krise und damit verbundene Infektionsschutzmaßnahmen war seit vergangenem März allerdings kein oder nur ein eingeschränkter Prüfungsunterricht in den Schulen möglich. Um dennoch vorgesehene Prüfungen zu ermöglichen, hatte das Kultusministerium im Vorgriff auf eine zu ändernde Verordnung Sonderregelungen zugelassen. Danach konnten Prüfungen in einem Kolloquium abgenommen werden. Dies soll bei Bedarf auch im kommenden Schuljahr 2020/21 möglich sein. Eine entsprechende Anpassung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst liegt jetzt als Entwurf vor. Diesen hat das Kabinett heute zur Verbandsbeteiligung freigegeben.

Mit der vorgesehenen Änderung werden über die Sonderregelung durchgeführte Staatsprüfungen im 2. Halbjahr des Schuljahres 2019/20 rechtlich abgesichert. Außerdem werden die Voraussetzungen geschaffen, das Kolloquium als Prüfungsersatzleistung auch im Schuljahr 2020/2021 durchführen zu können – abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen.

Im beschriebenen Prüfungs-Kolloquium legt der Prüfling seine Planung für den Unterricht auf Grundlage seines schriftlichen Entwurfs dar. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses führen anschließend mit der angehenden Lehrkraft ein Prüfungsgespräch, das auf die zu prüfenden Kompetenzen auszurichten ist. Das Kolloquium dauert in der Regel 45 Minuten und schließt mit einer Reflexion des Prüflings über seine Darlegungen und das Prüfungsgespräch ab.


Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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