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Änderung der Verordnung zum Sonderurlaub: Land gibt Entwurf zur Verbandsbeteiligung frei

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am (heutigen) Dienstag die geplante Änderung der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Der Anspruch der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten auf Sonderurlaub soll zur Sicherstellung

· der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines schwer erkrankten Kindes sowie

· der bedarfsgerechten Pflege einer oder eines pflegebedürftigen Angehörigen

befristet für die Jahre 2020 und 2021 angehoben werden.

Durch das Coronavirus reichen die bestehenden Regelungen über die Gewährung von Sonderurlaub teilweise nicht aus. Mit der beabsichtigten zeitlich begrenzten Anhebung der Sonderurlaubstage soll die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege eines erkrankten Kindes während der COVID-19-Pandemie ermöglicht werden. Damit schließt sich Niedersachsen den Regelungen des Bundes und anderer Bundesländer an.

Der Anspruch auf Sonderurlaub unter Weitergewährung der Bezüge soll sich für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten

• bei der Erkrankung eines Kindes um fünf Tage im Urlaubsjahr,

• bei Auftreten einer akuten Pflegesituation um neun Tage im Urlaubsjahr

erhöhen.

Ab dem Urlaubsjahr 2022 sollen die Ansprüche wieder zurückgeführt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.12.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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