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Änderung der Verträge zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen und zwischen dem Land Niedersachsen und dem Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden von Niedersachsen

Im Dezember 2019 hat der Landtag beschlossen, dass im Haushalt 2020 die vertraglichen Landesleistungen an die beiden Jüdischen Landesverbände einmalig um insgesamt zwei Millionen Euro zur Intensivierung des Schutzes jüdischen Lebens erhöht werden. Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag der dazu notwendigen Änderung der Verträge mit den beiden Jüdischen Landesverbänden sowie einer entsprechenden Landtagsunterrichtung zugestimmt.

Nach den gültigen Verträgen erhalten 2020 der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen eine Landesleistung in Höhe von 2,68 Millionen Euro und der Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden in Höhe von 435.000 Euro. Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2021 hat das Niedersächsische Kultusministerium die Erhöhung der laufenden Landesleistungen an die Jüdischen Landesverbände ab 2021 in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro angemeldet. Damit würden sich diese Beträge – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages – ab 2021 um 1,6 Millionen Euro beziehungsweise 400.000 Euro erhöhen. Darüber hinaus werden sie ab 2022 – wie bei vergleichbaren Staatsleistungen üblich – laufend angepasst. Referenzzahl ist dabei die Entwicklung/Veränderung bei der Besoldung der Landesbeamten. Beide Landesverbände haben zuvor den Vertragsentwürfen zugestimmt.

Mit der Angleichung der Landesleistungen wird der Weiterentwicklung der jüdischen Gemeinschaft in Niedersachsen Rechnung getragen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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