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Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat eine Novelle des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat den Entwurf am (heutigen) Dienstag für die Verbandsbeteiligung freigegeben.

Im Mittelpunkt des Gesetzesentwurfs steht die Neuausrichtung der Finanzierung der Landwirtschaftskammer (LWK): Die bisherige Bemessungsgrundlage für den Kammerbeitrag, den die Landwirtinnen und Landwirte an die LWK zu entrichten haben, ist mit der Reform der Grundsteuer entfallen. Zukünftig soll daher statt des bislang zu Grunde gelegten Einheitswertes der so genannte Grundsteuermessbetrag auf landwirtschaftliche Flächen entscheidend sein. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, die zu zahlenden Kammerbeiträge für die Landwirtinnen und Landwirte stabil zu halten. Die Kammerversammlung wird den entsprechenden Hebesatz zu einem späteren Zeitpunkt beschließen.

Auch die Hürden für Teilzeitbeschäftigte für die Teilnahme an Wahlen zur Kammerversammlung sollen gesenkt werden.

Dazu Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Die Landwirtschaftskammer und speziell die Kammerversammlung ist für Landwirtinnen und Landwirte eine starke Interessenvertretung und für das Land Niedersachsen ein wichtiger Partner. Dabei ist unser Ziel, neben der verlässlichen Finanzierung und stabilen Beiträgen, mehr Menschen, speziell Frauen, ein Engagement in der Kammerversammlung zu ermöglichen. Um Beruf und Familie zu vereinbaren, arbeiten viele Frauen in diesem Bereich in Teilzeit, das heißt unter dem bisher notwendigen Quorum von 30 Wochenstunden. Bislang waren sie damit von der Wahl der Kammerversammlung ausgeschlossen. Dies möchten wir nun ändern und die Anzahl auf 19 Mindestwochenstunden reduzieren.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@ml.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.06.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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