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Änderung des Raumordnungsgesetzes: Beschluss zur Einbringung in den Landtag


Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf für eine Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) sowie seine Einbringung in den Landtag beschlossen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen dienen der Anpassung landesrechtlicher Vorschriften über das Raumordnungsverfahren an geänderte Vorgaben im Raumordnungsgesetz des Bundes, das in diesem Monat in Kraft tritt.

Der Entwurf der Änderung des NROG hat vor allem das Ziel der Rechtsbereinigung durch redaktionelle Änderungen. Punktuell soll auch vom Bundesrecht abgewichen werden, weil sonst einige bisher mögliche und bewährte landesrechtliche Regelungen zur Beschleunigung von Raumordnungsverfahren künftig entfallen würden. Beschleunigte Raumordnungsverfahren sind relevant für die nicht UVP-pflichtigen Höchstspannungsleitungen, die als Seekabel verlegt werden, um Windenergieanlagen auf See an das Leitungsnetz an Land anzubinden. Das bedeutet: Die Reglungen sind wichtig für die zügige Umsetzung der Energiewende.

Bei Raumordnungsverfahren handelt sich um frühzeitige Prüfverfahren für Großprojekte, um deren Raum- und Umweltverträglichkeit zu untersuchen und einen geeigneten Standort oder eine geeignete Trasse zu identifizieren.


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen
Niedersächsisches Raumordnungsgesetz

Anlage: Nds. Raumordnungsgesetz

  Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes
(PDF, 0,36 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.06.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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