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Aufgaben der Landwirtschaftskammer: Kabinett beschließt Verordnung – Neuregelungen sollen am 1. Januar 2020 in Kraft treten

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag die Novelle der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen beschlossen. Zuvor fand eine Verbandsbeteiligung statt. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Im Fokus stehen die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer für die Abwicklung der Zuwendungen für wolfsabwehrende Präventionsmaßnahmen und der Entschädigungen für Wolfsrisse. Beide Aufgaben wurden bisher vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wahrgenommen. Diese Aufgaben werden nun von der Landwirtschaftskammer übernommen, die Fachaufsicht liegt weiterhin beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Schon bisher war die Landwirtschaftskammer beteiligt: Sie hat dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz eine fachliche Einschätzung zum finanziellen Wert der getöteten Tiere sowie zu geeigneten Schutzmaßnahmen vor Wölfen übermittelt. Künftig wird nun das gesamte Verfahren in einer Hand liegen. Dadurch wird die Bearbeitung der Anträge unter anderem für wolfsabweisende Zäune und auf Entschädigungen nach Wolfsrissen effizienter und für die Antragsteller einfacher gestaltet.

Neue Aufgabenbereiche der Landwirtschaftskammer ergeben sich weiterhin im Bereich des Tierzucht- und Pflanzenschutzrechtes.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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