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Ausbildungsabschluss ohne Corona-Zeitverzug für Beamtinnen und Beamte: Landesregierung beschließt Änderung der Laufbahnverordnung

Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) beschlossen.

Die Änderung soll den Beamtinnen und Beamten, die sich in der Ausbildung für den Aufstieg in die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste für den allgemeinen Verwaltungsdienst befinden und deren Aufstiegslehrgänge im Jahr 2021 oder 2022 enden, einen Ausbildungsabschluss ohne zeitliche Verzögerung ermöglichen.

Durch die Corona-Maßnahmen wurde auch der Präsenzlehrbetrieb in den niedersächsischen Studieninstituten Mitte März 2020 eingestellt. Dadurch können die in der Laufbahnverordnung vorgesehenen Unterrichtsstunden und Lehrgangsklausuren in dem bisher geplanten zeitlichen Rahmen nicht erreicht werden. Mit einer Verordnung vom 5. Mai 2020 wurde dann geregelt, dass Aufstiegslehrgänge, die im Jahr 2020 enden, abweichend von § 33 Abs. 3 NLVO weniger als 1100 Unterrichtsstunden umfassen können, wenn die Ausbildungs- und Prüfungsordnung dies vorsieht. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen kann der Präsenzlehrbetrieb auch im laufenden Jahr noch nicht wieder regelmäßig stattfinden. Da die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie nicht absehbar ist, wird die für das Jahr 2020 getroffene Regelung nunmehr auch auf die Jahre 2021 und 2022 erstreckt.

Darüber hinaus werden derzeit auch für die Verwaltungslehrgänge Lösungen erarbeitet, um den Ausbildungs- und Prüfungsbetrieb sicherzustellen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.04.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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