Beitritt Sachsen-Anhalts zu Dataport: Kabinett legt Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag vor
Das Land Sachsen-Anhalt möchte das Unternehmen Dataport AöR künftig als zentrales IT-Dienstleistungsunternehmen für seinen IT-Landesbedarf beauftragen. Hierzu bedarf es eines Beitritts Sachsen-Anhalts zum Dataport-Staatsvertrag, durch den das Land auch Träger von Dataport wird. Dies muss durch einen Staatsvertrag zwischen den beteiligten Ländern erfolgen. Die Niedersächsische Landesregierung hatte bereits am 25. Juni 2013 den beabsichtigten Abschluss des Staatsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Er wurde inzwischen durch alle beteiligten Länder unterzeichnet. Für die Wirksamkeit des Staatsvertrages ist ein Zustimmungsgesetz notwendig; dessen Entwurf die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag beschlossen hat. Damit der Vertrag so rechtzeitig wie möglich in Kraft treten kann, soll im Landtag auf die erste Lesung verzichtet werden.
Dataport ist als Anstalt öffentlichen Rechts ein Full-Service-Dienstleister für Informationstechnik der Verwaltung mit Sitz in Altenholz (www.dataport.de). Träger sind die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie der kommunale IT-Verbund Schleswig-Holstein. Dataport ist der einzige IT-Dienstleister der deutschen Verwaltung, der gemeinsam von Ländern und Kommunen getragen wird.
Finanzminister Peter-Jürgen Schneider begrüßte die Erweiterung des Dataport-Verbunds. Von der Tendenz her lasse dies einen weiteren Effizienzgewinn bei der Beschaffung von ITArtikel-Informationen
erstellt am:
22.10.2013
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833