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Beitritt Sachsen-Anhalts zu Dataport: Kabinett legt Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag vor

Das Land Sachsen-Anhalt möchte das Unternehmen Dataport AöR künftig als zentrales IT-Dienstleistungsunternehmen für seinen IT-Landesbedarf beauftragen. Hierzu bedarf es eines Beitritts Sachsen-Anhalts zum Dataport-Staatsvertrag, durch den das Land auch Träger von Dataport wird. Dies muss durch einen Staatsvertrag zwischen den beteiligten Ländern erfol­gen. Die Niedersächsische Landesregierung hatte bereits am 25. Juni 2013 den beabsich­tigten Abschluss des Staatsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Er wurde inzwi­schen durch alle beteiligten Länder unterzeichnet. Für die Wirksamkeit des Staatsvertrages ist ein Zustimmungsgesetz notwendig; dessen Entwurf die niedersächsische Landesregie­rung am (heutigen) Dienstag beschlossen hat. Damit der Vertrag so rechtzeitig wie möglich in Kraft treten kann, soll im Landtag auf die erste Lesung verzichtet werden.

Dataport ist als Anstalt öffentlichen Rechts ein Full-Service-Dienstleister für Informations­technik der Verwaltung mit Sitz in Altenholz (www.dataport.de). Träger sind die Länder Bre­men, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie der kommunale IT-Verbund Schleswig-Holstein. Dataport ist der einzige IT-Dienstleister der deutschen Verwaltung, der gemeinsam von Ländern und Kommunen getragen wird.

Finanzminister Peter-Jürgen Schneider begrüßte die Erweiterung des Dataport-Verbunds. Von der Tendenz her lasse dies einen weiteren Effizienzgewinn bei der Beschaffung von IT
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.10.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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