Bildungszeit wird flexibler und moderner – Gesetzesentwurf kommt in den Landtag
Am (heutigen) Dienstag hat die niedersächsische Landesregierung den überarbeiteten Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes im Rahmen der zweiten Kabinettsbefassung beschlossen. Der Gesetzentwurf wird im nächsten Schritt in den Landtag eingebracht.
Das Gesetz über den Bildungsurlaub soll künftig unter dem Namen „Niedersächsisches Bildungszeitgesetz“ geführt und umfassend modernisiert werden. Ziel ist es, die Bildungszeit flexibler zu gestalten, breiter zugänglich zu machen und besser an die Lebenswirklichkeit vieler Beschäftigter anzupassen.
Künftig könnten Weiterbildungsangebote nicht mehr nur in mehrtägigen Blockveranstaltungen, sondern auch in Form einzelner Tage wahrgenommen werden. Zusätzlich würden digitale und hybride Formate rechtlich verankert, sodass Fortbildungen ortsunabhängig möglich werden. Das würde insbesondere Menschen mit Teilzeitverträgen, familiären Verpflichtungen oder eingeschränkter Mobilität die Teilnahme erleichtert.
Und auch der Kreis der Anspruchsberechtigten soll deutlich erweitert werden: Neben allen Angestellten in der Privatwirtschaft sowie dem öffentlichen Dienst könnten künftig auch Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter Bildungszeit beantragen. Zudem soll es möglich werden, unter flexibleren Bedingungen als zuvor den Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Jahr für bis zu vier Jahre anzusparen: So könnten in Abstimmung mit dem Arbeitgeber bis zu 20 Tage am Stück oder in mehreren Abschnitten genutzt werden, etwa für umfassendere Qualifizierungen im Ehrenamt.
Auch die Inhalte der Weiterbildungen sollen praxisnäher gestaltet werden. Künftig dürften bis zu 50 Prozent einer Maßnahme aus praktischen Anteilen bestehen. Dies käme insbesondere ehrenamtlich Engagierten zugute – beispielsweise bei entsprechenden Angeboten für Freiwillige Feuerwehrleute, im Katastrophenschutz oder für Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen.
Um die Abstimmung zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zu erleichtern, sind angepasste Fristen vorgesehen. Der Antrag auf Bildungszeit müsste künftig acht Wochen vor Beginn gestellt werden.
Muss der Arbeitgeber die Bildungszeit aus wichtigen betrieblichen Gründen versagen, wäre spätestens vier Wochen vor Beginn über die Ablehnung zu informieren. Bislang waren diese Fristen jeweils halb so lang. Erhalten bleiben im Entwurf beispielsweise weiterhin die Ablehnungsmöglichkeiten des Vorgängergesetzes, die wie in der Vergangenheit auch beim Vorliegen besonders dringender betrieblicher Interessen zum Tragen käme. So soll insgesamt ein größerer Handlungsspielraum hinsichtlich der Bedürfnisse der Beschäftigten einerseits und Arbeitgebenden andererseits bei der Beantragung und Genehmigung von Bildungsveranstaltungen geschaffen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der Stärkung der politischen Bildung. Veranstaltungen der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung sowie des Niedersächsischen Landtags könnten künftig als Bildungszeit anerkannt werden. Auch Bildungsfahrten zum Deutschen Bundestag, die über das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung organisiert werden, sollen künftig pauschal anerkannt werden.
Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Falko Mohrs, dazu: „Mit der Reform der Bildungszeit stärken wir die Erwachsenenbildung als vierte Säule unseres Bildungssystems und richten sie konsequent an den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt aus. Unser Ziel ist es, noch mehr Menschen den Zugang zur Erwachsenenbildung zu eröffnen und ihnen zu ermöglichen, genau die Angebote zu nutzen, die zu ihrer persönlichen Lebenssituation passen. Gleichzeitig bauen wir die politische Bildung aus und unterstützen das Ehrenamt gezielt. Durch zusätzliche Praxisanteile werden Lerninhalte besser in die Praxis übertragbar, etwa für Einsatzkräfte bei der Feuerwehr oder im Katastrophenschutz. Wer sich weiterqualifizieren möchte, sei es digital, berufsbegleitend oder im Rahmen ehrenamtlichen Engagements, soll künftig von einfacheren Rahmenbedingungen profitieren.“
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mwk.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.01.2026
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