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Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Mietpreisbremse

Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag „grünes Licht“ für eine Bundesratsinitiative gegeben, die zum Ziel hat, die Mietpreisbremse des Bundes bis Ende 2029 zu verlängern. Nach der geltenden bundesrechtlichen Vorschrift zur Mietpreisbremse müssten die Verordnungen der Länder andernfalls spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten.

Nachdem im Dezember 2023 eine gutachterliche Untersuchung ergeben hatte, dass in Niedersachsen der Wohnungsmarkt in 57 Einheits- und Samtgemeinden (bislang 18) angespannt ist, wurde eine entsprechende Erweiterung der festgelegten Gebietskulisse über ein Verfahren zur Neufassung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vorgenommen. Niedersachsen setzt sich jetzt dafür ein, dass der Bund eine Verlängerung der Mietpreisbremse beschließen möge. Rechtlich bedeutet dies, dass der Geltungszeitrum der Gebietsfestlegung entsprechend verlängert werden müsste.

Bauminister Olaf Lies: „Die Mietpreisbremse ist ein Instrument, um zumindest rasante Preissteigerungen zu vermeiden. Sie hilft Mietern, die umziehen müssen, denn gerade in angespannten Märkten kann es passieren, dass die Kosten schnell davongaloppieren.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mw.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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