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Celler Generalstaatsanwalt krankheitsbedingt bis auf weiteres außer Dienst − Justizministerium: Weisung stellt Nichtausübung der Dienstgeschäfte sicher

Das Niedersächsische Justizministerium hat am (heutigen) Dienstag die Niedersächsische Landesregierung und den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages über den Sachstand zum ausgesetzten Disziplinarverfahren gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle informiert. Der Inhalt lautet sinngemäß wie folgt:

  1. Generalstaatsanwalt Dr. Frank Lüttig hat über seinen Rechtsbeistand mitgeteilt, dass er aus gesundheitlichen Gründen für mehrere Wochen dienstunfähig ist.
  1. Dr. Lüttig hat zugesichert, für die Dauer seiner Dienstunfähigkeit auf die Ausübung seiner Dienstgeschäfte zu verzichten und sich jeder dienstlichen Tätigkeit zu enthalten.
  1. Das Justizministerium hat Dr. Lüttig angewiesen, sich vor einer beabsichtigten Wiederaufnahme der Dienstgeschäfte persönlich im Ministerium zum Dienstantritt zu melden.
  1. Vor diesem Hintergrund und im Sinne der Verhältnismäßigkeit ist die Anordnung vorläufiger dienstrechtlicher Maßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Darüber hinaus hat Dr. Lüttig angekündigt, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern zu wollen.

Weitergehende Informationen werden derzeit nicht öffentlich mitgeteilt.

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erstellt am:
17.03.2015

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