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Deutlich mehr Kommunen in Niedersachsen können „Mietpreisbremse“ einsetzen

Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag „grünes Licht“ für zwei Verordnungen gegeben, mit denen die Zahl der Kommunen, in denen es einen „angespannten Wohnungsmarkt“ gibt, deutlich erhöht wird. Waren dies bisher 18, sind es künftig 57 Städte und Gemeinden. Dort, wo der Wohnungsmarkt nach einem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten angespannt ist, finden zum einen besondere mieterschützende Bestimmungen und zum anderen die Regelungen des Bundes-Baulandmobilisierungsgesetzes Anwendung.

Der Begriff „angespannter Wohnungsmarkt“ bedeutet, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

Durch die Gebietsfestlegung mit der Mieterschutzverordnung gilt in den 57 Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt die sogenannte Mietpreisbremse. Danach darf bei Wiedervermietung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Weiterhin gilt dort eine „abgesenkte Kappungsgrenze“, was bedeutet, dass bei bestehenden Mietverhältnissen die Miete innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden darf. Außerdem greift in den festgelegten Gebieten eine verlängerte Kündigungssperrfrist. Sie gilt bei der Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung und anschließender Veräußerung.

Die Mieterschutzverordnung gilt bis 2029, sobald der Bund dafür die gesetzliche Grundlage beschlossen hat, was mehrere Länder, unter anderem Niedersachsen, durch eine Bundesratsinitiative angeschoben haben.

Aufgrund der Gebietsfestlegung mit der zweiten Verordnung können in den 57 Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes des Bundes zur Anwendung kommen. Das sind

  • ein erweitertes kommunales Vorkaufsrecht
  • weitergehende Möglichkeiten zur Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes
  • ein ausgeweitetes Baugebiet
  • der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bei bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen.

Als Indikatoren für einen „angespannten Wohnungsmarkt“ gelten laut Gutachten unter anderem die Mietendynamik, die Mietbelastung der Haushalte und die Entwicklung von Preisen für Mehrfamilienhaus-Grundstücke. Das Gutachten ist auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums einsehbar.

Bauminister Olaf Lies: „Wir müssen den Druck aus einem seit Jahren angespannten Markt nehmen, um Wohnen in Niedersachsen wieder bezahlbarer zu machen. Insbesondere die hohe Dynamik der Mietpreise wird für die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Kommunen immer mehr zu einer kaum noch tragbaren Belastung. Deshalb erweitern wir unsere Instrumente auf einen größeren Kreis.“


Gebietskulisse gemäß Gutachten RegioKontext GmbH vom Dezember 2023

(Kommunen, die bereits in der Kulisse sind, sind unterstrichen)

Landeshauptstadt

1.

Hannover

Hansestädte

2.

Buxtehude

3.

Lüneburg

4.

Stade

5.

Uelzen

Städte

6.

Achim

7.

Bleckede

8.

Borkum

9.

Braunschweig

10.

Buchholz in der Nordheide

11.

Cuxhaven

12.

Garbsen

13.

Göttingen

14.

Hemmingen

15.

Hildesheim

16.

Laatzen

17.

Langenhagen

18.

Leer (Ostfriesland)

19.

Lingen (Ems)

20.

Norden

21.

Norderney

22.

Nordhorn

23.

Oldenburg (Oldenburg)

24.

Osnabrück

25.

Rotenburg (Wümme)

26.

Seelze

27.

Winsen (Luhe)

28.

Wolfsburg

29.

Wunstorf

Flecken

30.

Bovenden

Inselgemeinde

31.

Juist

Nordseebad

32.

Wangerooge

Gemeinden

33.

Adendorf

34.

Bad Rothenfelde

35.

Bad Zwischenahn

36.

Baltrum

37.

Bienenbüttel

38.

Emsbüren

39.

Hatten

40.

Isernhagen

41.

Langeoog

42.

Lilienthal

43.

Neu Wulmstorf

44.

Oyten

45.

Rastede

46.

Seevetal

47.

Spiekeroog

48.

Stuhr

49.

Wedemark

50.

Weyhe

51.

Winsen (Aller)

Samtgemeinden

52.

Bardowick

53.

Gellersen

54.

Hanstedt

55.

Ilmenau

56.

Ostheide

57.

Tostedt

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mw.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2024
zuletzt aktualisiert am:
18.12.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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