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Einmalzahlung für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter – Gesetz geht nach Abschluss der Verbandsbeteiligung an den Niedersächsischen Landtag

Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat die Niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Montag den Gesetzentwurf beschlossen, wonach die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten für das Jahr 2025 eine Einmalzahlung erhalten. Diese soll den von der Rechtsprechung geforderten Mindestabstand zur Grundsicherung und damit eine amtsangemessene Alimentation sicherstellen.

Die Sonderzahlung soll 800 Euro für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und 500 Euro für die übrigen Besoldungsgruppen ab A 9 betragen. Voraussetzung für den Anspruch auf die Sonderzahlung ist, dass im Jahr 2025 Dienstbezüge zugestanden haben. Teilzeitbeschäftigten soll die Sonderzahlung entsprechend anteilig gewährt werden. Darüber hinaus sollen auch Anwärterinnen und Anwärter eine Einmalzahlung von 250 Euro erhalten.

Der Landeshaushalt wird dadurch insgesamt mit etwa 59,6 Millionen Euro belastet, die durch vorhandene Ansätze gedeckt sind. Eine Auszahlung wird rückwirkend im neuen Jahr erfolgen. Denn mit der technischen Umsetzung der Einmalzahlung kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens begonnen werden.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de
Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.12.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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