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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes

Landesregierung will Carsharing in Städten, Straßen- und Radwegeplanung erleichtern


Die niedersächsische Landesregierung will den Bau von Straßen und Radwegen in Niedersachsen beschleunigen. Dazu soll das niedersächsische Straßengesetz geändert werden. Verkehrsminister Bernd Althusmann: „Es stehen in den kommenden Jahren umfangreiche Bundesmittel für den Straßenbau zur Verfügung. Es mangelt uns nicht an Geld, sondern an schnelleren und unbürokratischeren Verfahren für die Straßenplanung. Planungszeiten sollten nirgendwo länger als 10 Jahre dauern.“


Daher hat das Kabinett am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes zur Beteiligung der Umwelt- und Verkehrsverbände freigegeben. Sie enthält unter anderem die geänderten Regelungen für den Bau selbständiger Radwege, für die Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren und für Parkplätze von Carsharing-Fahrzeugen in Städten.


Selbständige Radwege verlaufen nicht neben einer Straße und sind damit auch nicht Teil einer Straße. Künftig sollen Kommunen für die Planung eines solchen Radweges Planfeststellungsverfahren durchführen und dafür Kooperationsvereinbarungen der Vorhabenträger (zum Beispiel Straßenbauämter) abschließen können. So sollen kreis- oder gemeindeübergreifende Vorhaben aus einer Hand geplant werden können.


Für stationsgebundene Carsharing-Fahrzeuge sollen Kommunen künftig reservierte Parkplätze ausweisen können. Bedarf gibt es insbesondere in Innenstädten und stadtnahen Wohnquartieren.


Beim Bau von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen soll das Planfeststellungsverfahren beschleunigt werden. Wie bereits bei Bundestraßen möglich, sollen die Planungsfeststellungsbehörden auch bei Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, auf die förmliche Erörterung verzichten oder ein vereinfachtes Verfahren (sogenannte Plangenehmigung) durchführen können.


Althusmann betont: „Für eine schnellere Umsetzung von Straßenbauprojekten gibt es leider kein Allheilmittel, aber die Attraktivität von Städten und ländlichen Regionen entscheidet sich über ihre Erreichbarkeit. Das gilt für Bürger gleichermaßen wie für Unternehmen. Alles, was dazu gehört, Bau und Erhalt von Straßen und Radwegen, genauso wie der Schienenverkehr, muss daher für uns höchste Priorität haben.“



Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://niedersachsen.de/startseite/politik_staat/gesetze_verordnungen_und_sonstige_vorschriften/gesetz_und_verordnungsentwurfe_auszug/gesetz--und-verordnungsentwuerfe-auszug-147286.html


Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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