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Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes in den Bereichen Wärmeplanung und Klimaanpassung

Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes zugestimmt. Mit der Novelle sollen insbesondere bundesgesetzliche Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz und dem Klimaanpassungsgesetz umgesetzt werden.

Mit dem heute freigegebenen Gesetzesentwurf sollen gemäß bundesgesetzlicher Vorgaben neben den Mittel- und Oberzentren jetzt auch die übrigen Samt- und Einheitsgemeinden verpflichtet werden, eine Wärmeplanung durchzuführen. Für sie werden Vereinfachungsoptionen geschaffen. Kleinen Kommunen wird die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens eröffnet, außerdem kann die Wärmeplanung auch von mehreren Gemeinden gemeinsam durchgeführt werden.

Minister Christian Meyer: „Viele Kommunen in Niedersachsen haben sich bereits aufgrund der bisherigen gesetzlichen Regelungen oder freiwillig auf den Weg gemacht, individuelle Konzepte für eine klimaneutrale, resiliente und sozialverträgliche Wärmeversorgung zu entwickeln. Diese Gemeinden können ihre Wärmeplanung weiter wie bisher fortführen. Für sie soll mit dem Gesetzentwurf eine entsprechende Übergangsregelung geschaffen werden.“

Für die Erstellung und Fortschreibung der Wärmeplanung wird die Landesregierung den Kommunen bis zum Zieljahr der Wärmeplanung im Jahr 2040 insgesamt 46 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Darüber hinaus steht die Niedersächsische Klimaschutz- und Energieagentur (KEAN) den Kommunen mit einem breiten Beratungsangebot zur Seite und stellt mit der Wärmebedarfskarte allen Kommunen eine zentrale Datengrundlage kostenfrei zur Verfügung.

„Bei der Wärmeplanung gehört Niedersachsen bereits zu den Vorreitern unter den Bundesländern. Mittel- und Oberzentren in Niedersachsen sind bereits zur Wärmeplanung verpflichtet, damit profitieren bereits etwa 4,3 Millionen Menschen von einer frühzeitigen Planungssicherheit für ihre künftige Wärmeversorgung“, sagte Umwelt- und Klimaschutzminister Christian Meyer.

Die Pflicht aus dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG), Klimaanpassungskonzepte zu erstellen, soll mit dem Gesetzentwurf den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen werden. Die Kommunen sollen die Risiken des Klimawandels vor Ort identifizieren und konkrete Handlungsstrategien für den Umgang mit diesen Risiken erarbeiten – sei es im Bereich der Stadtplanung, der Wasserwirtschaft oder der Infrastruktur.

„Die immer häufiger auftretenden Extremwetter führen uns vor Augen: Wir müssen noch stärker Vorsorge auch gegen die Folgen des Klimawandels treffen“, so Minister Meyer.

Klimaanpassungskonzepte stoßen vor Ort einen systematischen Prozess an, um konkrete und an die regionalen Gegebenheiten angepasste Lösungen zu entwickeln. Jeder Landkreis erhält für die Konzepterstellung jeweils 200.000 Euro, jede kreisfreie Stadt 150.000 Euro. Insgesamt werden so seitens des Landes 8,9 Millionen Euro in kommunale Klimaanpassungskonzepte investiert. Die für die Konzepte erforderlichen regionalen Klimadaten werden den Kommunen vom Niedersächsischen Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO) flächendeckend kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Minister Meyer: „Mit dieser Novelle wollen wir die Kommunen und ihre Verantwortung im Klimaschutz und der Klimaanpassung stärken. Wir wissen, dass gerade auf lokaler Ebene die besten Lösungen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung gefunden werden. Hier werden die konkreten Auswirkungen des Klimawandels direkt spürbar, hier entstehen die innovativen Ideen, wie wir uns resilienter gegenüber den Herausforderungen des Klimawandels aufstellen können.“

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium unter pressestelle@mu.niedersachsen.de.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.03.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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