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Erweiterung der Entwicklungszone des UNESCO-Biosphärenreservats „Niedersächsisches Wattenmeer“ – Neuantrag auf Anerkennung als Biosphärenregion

Das Niedersächsische Wattenmeer ist seit 1992 UNESCO-Biosphärenreservat. Im Rahmen des UNESCO-Programms "Der Mensch und die Biosphäre" („Man and the Biosphere“, kurz MAB) sollen eine nachhaltige Entwicklung verwirklicht und zugleich Lebensräume erhalten werden. Nun steht der Neuantrag auf Anerkennung als Biosphärenregion an.

Das ist für die Küstenregion von großer Bedeutung, denn das UNESCO-Biosphärenreservat, das Niedersächsische Wattenmeer und die gesamte Küstenregion sind international naturschutzfachlich und naturtouristisch eine Marke und ein Aushängeschild.

Derzeit wird das Antragsverfahren zur Neuanerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat vom MAB-Nationalkomitee (Geschäftsstelle) geführt. Es erfolgt zeitlich und inhaltlich koordiniert für alle drei Wattenmeer-Biosphärenreservate in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Weitergabe der finalen Antragsfassung an das MAB-Nationalkomitee soll bis zum 15. August 2022 erfolgen, eine Einreichung des Antrags bei der UNESCO erfolgt durch das MAB-Nationalkomitee bis zum Stichtag 30. September 2022. Die Neuanerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat durch die UNESCO wird im Jahr 2023 erwartet.


Hintergrund:

Ein UNESCO-Biosphärenreservat ist grundsätzlich in drei Bereiche gegliedert:

  • in eine Kernzone – hier soll der natürlichen Entwicklung Raum gegeben werden
  • eine Pflegezone – hier sollen die Ziele des Naturschutzes durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden
  • eine Entwicklungszone – in dieser Zone sollen zukunftsgerichtete Modellprojekte umgesetzt und eine nachhaltige Regionalentwicklung gefördert werden.


Zukünftig soll die Entwicklungszone als „Modellregion für nachhaltige Entwicklung“ außerhalb der eigentlichen Schutzflächen in der Kern- und der Pflegezone in den Fokus genommen werden. Als Ergebnis des seit Anfang 2019 umfassend geführten Konsultations- und Beteiligungsprozesses haben bereits 12 der insgesamt 32 einbezogenen Küstenkommunen einen Beschluss über den Beitritt zur Entwicklungszone gefasst und Kooperationsverträge mit der Nationalparkverwaltung abgeschlossen.

In diesem als `Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer´ bezeichneten Teil des UNESCO-Biosphärenreservats wird angestrebt, Modellprojekte nachhaltiger Entwicklung auf freiwilliger Basis umzusetzen. Die Landesregierung verfolgt dabei den in der erweiterten Entwicklungszone angestrebten, kooperativen und integrierten Ansatz der nachhaltigen Regionalentwicklung.

Außerdem wird das UNESCO-Biosphärenreservat an die aktuelle Abgrenzung des gleichnamigen Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ angepasst. Das betrifft insbesondere seeseitige Ruhezonenbereiche, die nach 1986 hinzugekommen sind. In seiner Ausdehnung entspricht das bestehende UNESCO-Biosphärenreservat bisher dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer in seiner Abgrenzung von 1986.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.08.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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