Förderabgabe auf Erdöl, Naturgas und Schwefel in Niedersachsen bleibt unverändert
Die Förderabgabe auf die Bodenschätze Erdöl, Naturgas und Schwefel in Niedersachsen wird im Jahr 2014 nicht verändert. Das hat das Kabinett in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen. Bei Erdöl liegt die Förderabgabe bei 19 Prozent des Marktwertes, bei Naturgas (Erdgas) sind es 37 Prozent, der Bodenschatz Schwefel bleibt von der Abgabe befreit.
Da die niedersächsischen Lagerstätten sich zunehmend erschöpfen, gehen die Fördermengen bei Erdöl und Erdgas in Niedersachsen seit Jahren kontinuierlich zurück. Diese Entwicklung wird sich möglicherweise noch beschleunigen. Daher verringert sich auch die Einnahmeerwartung aus der Förderabgabe. Für 2013 werden voraussichtlich 589 Millionen Euro aus der Förderabgabe eingenommen, 96 Prozent der Einnahmen stammen aus der Förderung von Naturgas. Für das kommende Jahr sind Einnahmen von 450 Millionen Euro eingeplant.
Die fiskalische Bedeutung der Förderabgabe für Niedersachsen ist jedoch geringer. Denn aus den Einnahmen aus der Förderabgabe verbleiben lediglich rund 12 Prozent im niedersächsischen Landeshaushalt, während der größte Teil der Einnahmen in den Länderfinanzausgleich fließt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.12.2013
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946