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Forschung mehr fördern – Bundesrat greift niedersächsische Initiative auf

Investition und Innovation sind für die Weiterentwicklung der Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Damit insbesondere Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) zu mehr Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsprojekte motiviert werden, hat der Bundesrat auf Initiative Niedersachsens bei seiner Sitzung am (heutigen) Freitag einen entsprechenden Beschluss gefasst. Danach schlägt die Länderkammer die Einführung einer Forschungsprämie für diese Betriebe vor. Die Förderung soll einen Teil der Aufwendungen für den Personaleinsatz im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) abdecken und als Prämie oder Steuergutschrift ausgezahlt werden.

In Zukunft sollen Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für FuE-Vorhaben eingesetzt werden, gefördert werden. Förderbegünstigte sollten alle kleinen und mittleren Unternehmen nach Definition der EU-Kommission sein, d. h. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Denkbar ist auch eine Ausweitung der Förderfähigkeit auf Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten.

Der Fördersatz sollte zehn Prozent der gesamten FuE-Personalaufwendungen (Bruttolöhne) betragen, um einerseits substanzielle Innovationsanreize auf Seiten der Unternehmen zu entfalten und anderseits die fiskalischen Kosten zu begrenzen.

Hintergrund:

Seit Jahren ist der Anteil der KMU an den gesamten Innovationsausgaben der deutschen Wirtschaft rückläufig. 2014 lag er bei 22 Prozent, 2007 noch bei 29 Prozent und in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre sogar bei über 35 Prozent. Und auch die Anzahl der Unternehmen, die Innovationsausgaben getätigt haben, ist zwischen 2013 und 2014 um zwölf Prozent gesunken. Dies zeigt, dass KMU zunehmend FuE-Aktivitäten reduzieren.

Eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung mit einer klaren Mittelstandskomponente ist ein wichtiger Baustein, um die Investitionszurückhaltung in Deutschland zu überwinden.

Die Forschungsprämie sollte steuerfrei gestellt werden, um den Innovationsanreiz nicht zu verwässern. Für den Fall, dass die Forschungsprämie höher ist als die Steuerschuld, sollte eine Erstattung vorgesehen werden, damit auch Start-ups und ertragsschwächere Unternehmen profitieren.

Nach Ansicht der Niedersächsischen Landesregierung dürfen strukturell notwendige Maßnahmen zur Stärkung der mittelständischen Wirtschaft gerade mit Blick auf die Herausforderungen der Industrie 4.0 auch angesichts der Bewältigung anderer dringender Probleme in Deutschland nicht vernachlässigt werden. In dem die Forschungsprämie auf die FuE-Personalaufwendungen im Mittelstand beschränkt wird, wird die Wissensintensivierung der Beschäftigten verbessert, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU bei der Suche nach qualifiziertem Personal gestärkt, Anreize für mehr Weiterbildungsaktivitäten gesetzt und dem Fachkräftemangel im Mittelstand entgegengewirkt.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.06.2016

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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