Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Gebührensätze zur Wasserentnahmegebühr sollen leicht steigen – Gesetz schreibt Inflationsausgleich vor

Zum Zweck des Inflationsausgleichs sollen die Gebührensätze zur Wasserentnahmegebühr erhöht werden. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluss hat die Landesregierung am (heutigen) Dienstag zur Verbandsanhörung freigegeben.

Das Niedersächsische Wassergesetz sieht vor, dass eine solche Änderung erfolgen soll, wenn am Ende eines Kalenderjahres die Verbraucherpreise seit der vorangegangene Änderung um mindestens zehn Prozent gestiegen sind. Diese Voraussetzung war zum Jahresende 2022 erfüllt. Die seit Dezember 2022 geltenden Gebührensätze beruhen auf einer Gesetzesänderung, die am 01.01.2021 in Kraft getreten ist.

Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die Preisänderungsrate, die der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisgesamtindex ausweist. Demnach zeigen die Indexwerte vom Jahresende 2020 und Jahresende 2022 eine Preissteigerung von 13,4 Prozent. „Darum sind neue, höhere Gebührensätze notwendig“, so Niedersachsens Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Christian Meyer.

Die Wasserentnahmegebühr – auch bekannt als der sogenannte „Wasserpfennig“ oder „Wassercent“ – ist für das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser zu zahlen. Diese Gebühr soll den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, der durch die Nutzung des Allgemeingutes Wasser in bestimmten Bereichen erlangt wird. „Grundsätzliches Ziel dieser Umweltabgabe ist ein sparsamer Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser“, so Minister Meyer. Die Einnahmen aus der Wasserentnahme­gebühr werden außerdem zweckgebunden für den Gewässer- und des Naturschutzes eingesetzt – unter anderem und insbesondere mit Blick auf den „Niedersächsischen Weg“.

„Die Anpassung zum Zwecke des Inflationsausgleichs ist erforderlich, um die wirtschaftliche Anreizwirkung der Umwelt­abgabe aufrechtzuerhalten“, so Meyer. Eine über die Maße spürbare Mehrbelastung für Privathaushalte ergebe sich daraus allerdings nicht. Wenn die Wasserversorgungsunternehmen die geplante Erhöhung von zwei Cent pro Kubikmeter Wasser weitergeben, müsste ein Privathaushalt mit einem durchschnittlichen jährlichen Pro-Kopf-Wasserverbrauch von rund 46 Kubikmetern Wasser künftig etwa ein Euro im Jahr mehr bezahlen.

Durch die Anhebung der Gebührensätze rechnet die Landesregierung mit Mehreinnahmen von rund 14 Millionen Euro jährlich, die dann wieder zweckgebunden in den Gewässer- und Naturschutz fließen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln