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Geheimschutz modernisieren und stärken – Landesregierung gibt Entwurf des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung frei

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den ersten Schritt für eine Novellierung des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds. SÜG) gemacht und den Gesetzentwurf zur Beteiligung der Verbände freigegeben.

Schwerpunkt des Regelungsinhaltes ist die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen von Beschäftigten mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten, sowohl in Behörden als auch in nicht-öffentlichen Stellen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer Zugang zu Verschlusssachen hat oder sich auf Grund seiner Tätigkeit verschaffen kann oder in einem Sicherheitsbereich oder einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung arbeitet. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung sollen Zweifel an der Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person bei der Wahrnehmung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ausgeschlossen werden.

Dabei setzt die Neufassung des Nds. SÜG auch auf Gesetzesebene ein Zeichen für mehr Sicherheit in der sich veränderten außen- und innenpolitische Lage. Ziel der Neufassung ist daher die Anhebung der gesetzlichen Regelungen auf ein angemessenes und zeitgemäßes Schutzniveau. Dabei soll das Verfahren bei der Sicherheitsüberprüfung den durch die Digitalisierung veränderten Lebenswirklichkeiten und -gewohnheiten angepasst werden. Aufgrund der stetig wachsenden Bedeutung der im Internet auffindbaren Erkenntnisse für die Bewertung der Zuverlässigkeit der betroffenen Personen, deren Verfassungstreue und deren möglicher Angreifbarkeit insbesondere durch ausländische Nachrichtendienste, ist ein Schwerpunkt der Novelle die Einführung einer Internetrecherche.

Darüber hinaus sollen zusätzlich zu den Änderungen für die Sicherheitsüberprüfung nunmehr auch Regelungen zum materiellen Geheimschutz eingearbeitet werden, die bisher nur in einer Verwaltungsanweisung festgeschrieben waren. Inhaltlich befasst sich der materielle Geheimschutz mit der sicheren Erstellung, Einstufung, Bearbeitung, Aufbewahrung und Vernichtung von Verschlusssachen. Die Aufnahme in Gesetzesrang wird der Bedeutung des materiellen Geheimschutzes gerecht.

Zudem wirkt sich das Gesetz positiv auf die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung aus, da die Novellierung die Führung elektronischer Akten und perspektivisch auch die weitgehend digitale Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen und den am Sicherheitsüberprüfungsverfahren beteiligten Personen ermöglicht.

Mit dem Nds. SÜG will die Landesregierung ein zeitgemäßes und verlässliches Fundament für den Schutz von Verschlusssachen, sowie lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen schaffen – und sicherstellen, dass der Geheimschutz in Niedersachsen mit den sicherheitspolitischen Entwicklungen Schritt hält.


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2026

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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