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Gemeinsamer Beschluss von Landesregierung und Gewerkschaften zur Durchführung einer Personalstrukturanalyse in der niedersächsischen Landesverwaltung

Die Landesregierung hat heute dem Abschluss einer Vereinbarung nach § 81 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Durchführung einer Personalstrukturanalyse zugestimmt. Da die Analyse die Geschäftsbereiche aller obersten Landesbehörden umfassen soll, ist eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften notwendig. In den kommenden Tagen wird diese von allen Beteiligten unterschrieben, so dass das Ministerium für Inneres und Sport in der Federführung dann ab dem 1. November 2013 die Personalstrukturanalyse vornehmen kann.

In ihr wird erstmals für die gesamte Landesverwaltung festgestellt, wie sich das Personal der Ministerien und ihrer nachgeordneten Bereiche genau zusammensetzt. Ermittelt werden neben der Gesamtzahl der Beschäftigten auch die Altersstruktur, die Geschlechteranteile und weitere Strukturdaten, die nicht aus dem Haushaltsplan des Landes hervorgehen. Die Landesregierung hatte bereits 2010 Eckpunkte für ein demografiesicheres und ressourcenbewusstes Personalmanagement beschlossen. Einer dieser Bestandteile war auch die Durchführung einer nun vereinbarten Personalstrukturanalyse. Sie gilt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels als wichtige Quelle für die Personalbedarfs-planung des Landes.

Vertreterinnen und Vertreter der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften beabsichtigen darüber hinaus, in einem gemeinsamen Dialog den Prozess zur Umsetzung des Personalmanagementkonzepts der niedersächsischen Landesverwaltung weiter zu begleiten. Das Innenministerium wird dazu einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch durchführen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.10.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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