Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Gesetz zum Abschiebungshaftvollzug Landesregierung gibt Entwurf zur Verbandsbeteiligung frei


Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung dem vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, vorgelegten Gesetzentwurf eines Niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes zugestimmt und den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Gleichzeitig wird auch der Landtag über das Gesetzgebungsverfahren unterrichtet. Der Gesetzentwurf ist federführend vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport in enger Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Justizministerium erarbeitet worden. Im Rahmen der Verbandsbeteiligung haben nun betroffene niedersächsische Institutionen Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Zur Sicherung der Aufenthaltsbeendigung ist als „Ultima Ratio“ die Anordnung von Abschiebungshaft möglich. Die Abschiebungshaft sichert die Vollstreckung der vollziehbaren Ausreisepflicht von Ausländerinnen und Ausländern. Sie ist nur dann zulässig, wenn die Sicherung der im Einzelfall erforderlichen Abschiebung nicht durch ein milderes, ebenfalls ausreichendes anderes Mittel erreicht werden kann.

Innenminister Pistorius: „Es ist wichtig, dass wir mit diesem Gesetzentwurf beim Abschiebungshaftvollzug für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sorgen können. Gleichzeitig schaffen wir es, die Rechte und Pflichten der von diesen Maßnahmen betroffenen Ausländerinnen und Ausländer in den Abschiebungshafteinrichtungen bereichsspezifisch zu regeln. Denn mit dem neuen Gesetz wird die Grundlage für eine klare Abgrenzung zum Strafvollzug geschaffen.“

Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Bestimmungen, die sicherstellen, dass die Abschiebungshaft so human wie möglich durchgeführt wird. Dies gilt beispielsweise für die große Bewegungsfreiheit der Untergebrachten innerhalb der Einrichtung, die umfangreichen Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten sowie die Möglichkeiten, religiöse Betreuung und Angebote zur Freizeitgestaltung in Anspruch zu nehmen.

Zudem wird den Untergebrachten auch ein Beschwerderecht eingeräumt. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, dass für die Abschiebungshaftvollzugseinrichtung ein Beirat zu schaffen ist, der die Aufgabe hat, bei der Gestaltung des Abschiebungshaftvollzuges und bei der Betreuung der Untergebrachten mitzuwirken.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln