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Hochschulentwicklungsvertrag soll bis 2023 fortgeschrieben werden

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag die erneute Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages beschlossen. Damit erhalten die Hochschulen mehrjährige Planungssicherheit.

Mit dem Hochschulschulentwicklungsvertrag erhalten die Hochschulen seit 2014 einen verlässlichen Finanzrahmen. Er bildet den Grundstein für mehrjährige Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen und legt damit die Basis für Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Hochschulen. Der im November 2013 geschlossene Hochschulentwicklungsvertrag wurde 2017 bis zum Ende 2021 durch einen Fortschreibungsvertrag verlängert. Vor dem Hintergrund, dass die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die zukünftigen Landeshaushalte noch nicht abzuschätzen sind, wird der bestehende Vertrag in der jetzigen Fassung noch einmal fortgeschrieben.

Mit der Fortschreibung bis Ende 2023 wird sichergestellt, dass die Hochschulen in den nächsten zwei Jahren ihre Aufgaben auf einer verlässlichen Grundlage wahrnehmen können. Zugleich schafft diese Brückenlösung die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Neuabschluss eines längerfristigen Hochschulrahmenvertrags. „Der Hochschulentwicklungsvertrag ist als Instrument zur Festschreibung der hochschulpolitischen Ziele von besonderer Bedeutung“, so Wissenschaftsminister Björn Thümler. „Als zentrales Instrument der Hochschulsteuerung trägt er zu unseren gemeinsamen Bemühungen bei, die niedersächsischen Hochschulen im Wettbewerb um Studierende sowie bei der Berücksichtigung sich ändernder akademischer Ausbildungsbedarfe zu unterstützen.“

Auf der Grundlage des Hochschulentwicklungsvertrages haben sich das Land und die Hochschulen erfolgreich für eine Fortsetzung des „Hochschulpakts 2020“ eingesetzt. Der Erfolg zeigt sich in der neuen Bund-Länder Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, die die Hochschulen in die Lage versetzt, die im Hochschulpakt nur temporär angebotenen Studienplätze zu verstetigen. Damit wird ein entscheidender Beitrag zur Fachkräftesicherung im Land geleistet.

Nach einer Erörterung in den zuständigen Ausschüssen und in Abhängigkeit vom weiteren Infektionsgeschehen ist eine Vertragsunterzeichnung durch die Landesregierung sowie die Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten noch in diesem Dezember vorgesehen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.11.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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